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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
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Das NRW-Handwerk befürchtet, dass sich die Differenzierung der Hebesätze zu einer zusätzlichen Gewerbesteuer entwickelt. (Foto: © Rupert Trischberger/123RF.com)
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Bei einer Anhörung im Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags positionierte sich Handwerk.NRW zu einem Gesetzentwurf, der die Option auf differenzierte Grundsteuerhebesätze für Wohnungs- und Gewerbegrundstücke vorsieht.
Im Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags ging es um einen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf, der es den Kommunen erlauben soll, selbst in die Gestaltung der Grundsteuer einzugreifen und dabei differenzierte Grundsteuerhebesätze für Wohnungs- und Gewerbegrundstücke festzulegen. Das Gesetz trägt den Titel "Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen".
Anlass ist die Sorge, dass die von der Bundesregierung angestrebte Aufkommensneutralität der Grundsteuer wegen unterschiedlicher räumlicher Strukturen des vorhandenen Bestands der wirtschaftlichen Einheiten in den Kommunen nicht zu erreichen sein könnte. Die Ergebnisse der Grundsteuermessbetragsfestsetzungen auf den 1. Januar 2025 hätten gezeigt, dass die auf die verschiedenen Grundstücksarten entfallenden Messbetragsvolumina von Kommune zu Kommune in unterschiedlichem Umfang zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen.
Themenspecial zur GrundsteuerIn unserem Special zur Grundsteuer finden Sie weitere Informationen zum Thema."Sofern das Grundsteuermessbetragsvolumen in einer Kommune beispielsweise überwiegend aus neuen Wohngebäuden und wenigen alten Gewerbeimmobilien resultiert, ergibt sich für die Eigentümerinnen und Eigentümer von zwei bau- und wertidentischen Immobilien in der einen Kommune eine andere Steuerbelastung als in einer anderen Kommune, in der ausschließlich neue Gewerbebauten und nur wenige alte Wohngebäude anzutreffen sind", heißt es im Gesetzentwurf. Damit sei die vom Bund vorgesehene Aufkommensneutralität kaum zu erreichen.
Dieses Problem sei nicht mit einer Anpassung der landeseinheitlich wirkenden Grundsteuermesszahl zu lösen. "Die Grundsteuerreform des Bundesmodells bedarf also einer Erweiterung, mit der den Kommunen – optional – ein gesondertes Hebesatzrecht für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eingeräumt wird, mit der die regionalen Abweichungen erforderlichenfalls abgefedert werden können." Deswegen sollen die Kommunen nun die Möglichkeit erhalten, eine aus räumlich strukturellen Besonderheiten resultierende Schieflage auszugleichen.
StellungnahmenHier finden Sie die Stellungnahme von Handwerk.NRW und den Gesetzentwurf und die Stellungnahmen der anderen Sachverständigen.Das NRW-Handwerk kritisiert in seiner Stellungnahme zunächst den Verfahrensweg. Weil der Gesetzentwurf nicht von der Landesregierung, sondern von den Fraktionen der CDU und der Grünen eingebracht wurde, sei so die Clearingstelle Mittelstand umgangen worden, obwohl der Entwurf wesentlich mittelstandsrelevant sei. Damit konnte vor der Einbringung in den Landtag kein förmliches Clearingverfahren gemäß Mittelstandsförderungsgesetz durchgeführt werden. Weder die Wirtschaftsverbände noch die kommunalen Spitzenverbände hätten die Möglichkeit, Änderungsvorschläge zu machen.
"Es ist sehr bedauerlich, dass die Koalition diesen Weg gewählt hat und damit sowohl gegen Sinn und Zweck des Mittelstandsförderungsgesetzes verstoßen als auch die im Koalitionsvertrag angekündigte institutionelle Stärkung der Clearingstelle Mittelstand konterkariert hat. Angesichts der Wichtigkeit des Themas Grundsteuer und der mehrmaligen Ansprache durch die Handwerksorganisationen und weitere Wirtschaftsorganisationen in Nordrhein-Westfalen ist es bedauerlich, dass auch andere Wege der Konsultation mit der betroffenen Wirtschaft unseres Wissens im Vorfeld nicht gesucht wurden", so die Kritik von Handwerk.NRW.
Neben der bereits im Jahr 2021 geäußerten grundsätzlichen Ablehnung des Bundesmodells bei der Grundsteuer kritisiert das Handwerk den Gesetzentwurf zur Erweiterung dieses Modells als nicht zielführend. Er führe zu einer "schwer prognostizierbaren und lenkbaren" Aufkommensdynamik statt zur Aufkommensneutralität. Die Wertbezogenheit der Besteuerung sorge per se für eine wachsende Steuerbelastung. Die nun vorgeschlagene Differenzierung der Hebesätze verschärfe diesen Effekt noch deutlich. Das könne Wirtschaftsbetriebe hart treffen – besonders in Ballungsräumen mit hoher Flächenkonkurrenz.
Es bestehe die Gefahr, dass sich die Differenzierung der Hebesätze zu einer zusätzlichen Gewerbesteuer entwickelt, "die gesamte Wirtschaft, aber vor allem den ortsansässigen Mittelstand als Eigentümer oder Mieter von Gewerbeimmobilien stark belasten wird". Denn die Kommunalaufsicht könne finanzschwache Kommunen dazu drängen, zum Zwecke des Haushaltsausgleichs den Hebesatz für Nicht-Wohnungsgrundstücke zu erhöhen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Die Verfahrenskritik wiederholte Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW, bei der Anhörung noch einmal. "Das war kein schöner Zug." Die im Gesetzentwurf vorgesehenen differenzierten Hebesätze seien aus Sicht der Wirtschaft in Zeiten, in denen viele mittelständischen Betriebe stünden ohnehin unter Druck stünden, ein völlig falsches Signal. Das Handwerk befürworte ein einfaches Flächenmodell statt des vom Bund vorgesehenen bürokratischen und intransparenten Modells, in der eine dynamische Belastungsentwicklung bereits eingebaut sei.
Falls ein solches einfaches und transparentes Flächenmodell nicht mehr zum 1. Januar 2025 umsetzbar sei, "würden wir in jedem Fall dafür werben, dass wir das zumindest perspektivisch tun und dass wir das jetzige Gesetz mit einer Befristung mit verbindlicher Evaluierung ausstatten", so Ehlert. So bliebe genug Zeit, um in Ruhe doch noch ein ordentliches und für die Wirtschaft transparentes Modell auf den Weg zu bringen.
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