Schummel-Diesel dürfen in Düsseldorf weiter fahren
Die vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Volkswagen müssen nicht stillgelegt werden. Der Verein Deutsche Umwelthilfe scheiterte mit seiner Klage gegen die Stadt Düsseldorf.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Die Düsseldorfer Kfz-Zulassungsbehörden müssen Dieselautos mit dem VW-Motortyp EA 189 EU5 nicht die Betriebserlaubnis entziehen. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis der Volkswagen erloschen, hatten die Umweltschützer argumentiert und geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage als unzulässig und unbegründet zurück.
Der Fall: Die Dieselfahrzeuge sind mit einer unzulässigen Abgas-Abschalteinrichtung ausgestattet. Nachdem das Kraftfahrtbundesamt gegenüber dem Volkswagen-Konzern angeordnet hatte, die Software auszuwechseln, erhalten die Fahrzeuge bei einer Rückrufaktion ein Software-Update, das die Abschaltvorrichtung entfernt. In Düsseldorf wären rund 600 VW-Diesel des Typs EA 189 EU5 von der geforderten Stilllegung betroffen.
Das Urteil: Das Gericht wies die Klage ab. Es ist der Ansicht, dass der Deutschen Umwelthilfe schon kein Klagerecht zusteht. Der Kläger müsse dafür in eigenen Rechten verletzt sein. Daran fehle es dem Umweltverband hier.
Die Klage sei außerdem unbegründet, erklärten die Richter. Die laufenden Nachrüstungen führten dazu, dass die betroffenen Autos die Emissionsgrenzwerte einhalten. Nach dem europäischen Kfz-Zulassungsrecht komme es nur darauf an, die Grenzwerte auf dem Rollenprüfstand einzuhalten. Der Abgasausstoß auf der Straße sei unerheblich. Es sei Sache der Behörden festzulegen, bis wann Fahrzeuge ohne Software-Update spätestens nachzurüsten seien. Erst wenn bis dahin keine Nachrüstung erfolgt sei, könnten die Autos stillgelegt werden.
Es geht in die nächste Instanz
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer neben der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Deutsche Umwelthilfe erklärte, dass sie in die nächste Instanz direkt nach Leipzig gehen will.
Auch gegen die Städte Köln, Berlin, München, Hamburg, Hannover Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Stuttgart hat der Umweltverband entsprechende Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht. Landet der Düsseldorfer Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht, werden diese Klagen bis zur Grundsatzentscheidung der Bundesrichter ausgesetzt.
Das aktuelle Düsseldorfer Urteil hat aber nichts zu tun mit dem drohenden Dieselfahrverbot in den Innenstädten wegen zu hoher Stickoxid-Belastung. Darüber entscheidet das Bundesverwaltungsgericht am 22. Februar 2018.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018, Az.: 6 K 12341/17
Text: Anne Kieserling
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Anne Kieserling /
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