Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht
Ab dem 25. Mai 2018 gelten neue Datenschutzregeln. Auch Handwerksbetriebe sind davon betroffen. Der ZDH hat einen Leitfaden für die Praxis veröffentlicht.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Das aktuelle Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht räumt Personen, deren Daten von Betrieben genutzt werden, zahlreiche Rechte ein. Mithilfe dieser Rechte soll erreicht werden, dass diese Betroffenen Einfluss auf den Umgang und die Verbreitung ihrer Daten haben. Die Broschüre des Zentralverbands des deutschen Handwerks erklärt die wichtigsten Fragen zum neuen Datenschutzrecht und bietet zahlreiche Beispielsfälle, Checklisten und Musterformulare für den betrieblichen Alltag. Den Leitfaden kann man kostenlos als PDF auf der Website des ZDH herunterladen. Die wichtigsten Stichworte sind online einzeln kurz dargestellt.
Neue Datenschutzregeln ab 25. Mai 2018
Erarbeitet wurde das Papier vom Arbeitskreis Datenschutz des ZDH, in dem Kammerjuristen aus dem ganzen Bundesgebiet vertreten sind. Die Berater der Handwerksorganisationen bieten auch gerne Beratung zu individuellen Fragen. Hintergrund: Ab dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht. Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz existieren, führen die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen Änderungen. Eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen geht mit der Reform jedoch nicht einher.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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