Länder wollen Kredite für Immobilien stärken
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wollen die Lage für Wohnungsbaudarlehen verbessern. Sie legten im Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der einer Kreditklemme entgegenwirken soll.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Banken und Kredite: Was Handwerker wissen müssen
Mit dem Gesetzentwurf möchten die Länder die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen rechtsicherer gestalten und damit für mehr Rechtssicherheit bei Kreditvergabe sorgen. Vorgesehen ist, die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung klarer zu definieren. Außerdem soll in Fällen der Anschlussfinanzierung oder Umschuldung die derzeit bestehende Möglichkeit einer erneuten Kreditwürdigkeitsprüfung abgeschafft werden. So ließe sich verhindern, dass Menschen ihre ursprüngliche Finanzierung aufgrund verschärfter Bedingungen und damit auch ihre Häuser verlören.
Mit ihrem Gesetzentwurf wenden sich die Länder gegen die Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Kreditwesengesetz. Sie ist im März 2016 in Kraft getreten. Nach Ansicht der Länder ist die EU-Richtlinie durch das deutsche Umsetzungsgesetz unnötig verschärft worden.
Auch der Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hatte gefordert, dass das deutsche Recht "genau so geändert wird, wie die EU-Richtlinie das vorsieht: dass nämlich die verschärften Regelungen nicht bei Kreditverträgen gelten sollen, die zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie dienen." Diesen Halbsatz habe die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht gestrichen und die jetzige Situation ausgelöst.
Erleichterungen bei altersgerechtem Umbau von Wohnraum
Eine Ausnahmeregelung soll nach dem Gesetzentwurf ermöglichen, dass der altersgerechte Umbau und die energetische Sanierung von Wohnraum einer fristgerechten Kredittilgung nicht im Wege stehen. Darüber hinaus nimmt der Entwurf sogenannte Immobilienverzehrkredite, also Kreditverträge, die der Alterssicherung dienen, von den Anforderungen der Immobiliar-Verbraucherdarlehen aus. Sie könnten dann auch herangezogen werden, um die Kosten einer altersgerechten Renovierung zu finanzieren. Auf diese Weise ließe sich der Verkauf der Immobilie und der Umzug in ein Heim vermeiden.
Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen mit dem Thema befassen. Anschließend entscheidet das Plenum über die Empfehlungen der Fachpolitiker.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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