Foto: © Alexander Sell/MWVLW RLP
HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Enthält die Rechnung eine böse Überraschung in Form des Mehrwertsteuersatzes, ist sie rechtswidrig. (Foto: © Roman Samborskyi/123RF.com)
Vorlesen:
Eine Kfz-Werkstatt muss in ihrem Angebot den Endpreis inklusive Mehrwertsteuer angeben. Schlägt sie diese erst in der Rechnung drauf, ist das rechtswidrig.
Verbraucher müssen den Brutto-Preis inklusive der Mehrwertsteuer für Waren und Dienstleistungen immer sofort erkennen können. Enthält erst die Rechnung eine Überraschung in Form des Mehrwertsteuersatzes, ist sie rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe hervor, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte.
Eine Autowerkstatt hatte einem Kunden gesagt, der Pauschalpreis für das Beheben eines Lackschadens an seinem Wagen betrage 700 Euro. Nach der Reparatur standen auf der Rechnung aber 833 Euro. Die Verbraucherzentrale mahnte die Werkstatt ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob sie Klage vor dem Landgericht Karlsruhe.
Die Verbraucherschützer argumentierten, hier sei nicht nur der Kunde getäuscht worden, sondern die Werkstatt habe sich auch einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft. Nur wenn der Gesamtpreis von vorneherein transparent erkennbar sei, könnten Verbraucher nämlich verschiedene Angebote miteinander vergleichen.
Das Landgericht untersagte der Kfz-Werkstatt dieses Vorgehen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten bei Zuwiderhandlung.
"Dieses Vorgehen der Werkstatt ist klar rechtswidrig", kommentierte Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, "Anbieter müssen immer den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer nennen."
Anerkenntnisurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 1. Oktober 2020, Az. 14 0 31/20 KfH, (noch nicht rechtskräftig)
Werkstatt muss über die Kosten aufklären Eine Kfz-Werkstatt muss dem Kunden alle Informationen über die erwarteten Kosten einer Autoreparatur geben. Dabei hat sie ihn auf mögliche, alternative Fehler-Ursachen hinweisen. Lesen Sie > hier mehr!
Kommentar schreiben