Die Folge eines Ausrutschens oder Stürzens sind nicht zu unterschätzen. Die BGN informiert, wie Betriebsinhaber vorsorgen können.

Die Folge eines Ausrutschens oder Stürzens sind nicht zu unterschätzen. Die BGN informiert, wie Betriebsinhaber vorsorgen können. (Foto: © tiero/123RF.com)

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Arbeitsunfall: Kein guter Rutsch

Wenn es um Arbeitssicherheit geht, ist kein Rutsch der beste Rusch: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gewerbe hat ihre kostenfreie Information über "Unfallsichere Gestaltung von Fußböden" aktualisiert.

Stolpern, ausrutschen, hinfallen – etwa ein Drittel der meldepflichtigen Arbeitsunfälle laufen so ab. Dagegen kann man nichts tun? Weit gefehlt. Denn je nach Boden, Schuhsolen der Beschäftigten oder der Gehgeschwindigkeit, mit der sie unterwegs sind, kann ein Ausrutschen wahrscheinlicher ausfallen oder die Konsequenzen können schlimmer sein.

Auch die Verschmutzung des Bodens oder das verwendete Reinigungsmittel können die Unfallgefahr beeinflussen. Und nicht zuletzt können herumliegende Gegenstände zur Stolperfalle werden oder einen Sturz verschlimmern, wenn der Mitarbeiter darauf landet.

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Boden muss Beanspruchung durch Arbeit und Reinigung standhalten

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gewerbe (BGN) hat jetzt ihre Arbeitssicherheitsinformation "Unfallsichere Gestaltung von Fußböden" aktualisiert. Darin informiert sie unter anderem darüber, welcher Bodenbelag für welchen Arbeitsbereich geeignet ist oder welches Schuhwerk die Beschäftigten tragen sollten.

Laut BGN senkt ein richtig geplanter Fußboden sowohl das Unfallrisiko als auch die Unterhaltungskosten. Die aktuelle Version der Publikation kann kostenlos von der Website der BGN heruntergeladen werden.

Quelle: BGN

Text: / handwerksblatt.de

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