Das Gesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern.

Das Gesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern. (Foto: © sopotniccy/123RF.com)

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Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität beschlossen. Bei neu gebauten Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen müssen künftig alle Plätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden.

Die Bundesregierung hat den vom Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf für das Gesetz zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität verabschiedet. Bei einem Neubau oder grundlegender Sanierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Fahrzeugstellplätzen, müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung die entsprechende EU-Gebäude-Richtlinie in nationales Recht um.

Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Ausnahmen sollen für Gebäude von kleinen und mittleren Unternehmen gelten, die überwiegend von ihnen selbst genutzt werden.

Fragen und Antworten

Was sieht der Gesetzentwurf konkret vor?

Bei einem Neubau beziehungsweise größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig:

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  • bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und
  • bei Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Gewerbe) jeder fünfte Stellplatz

mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) auszustatten. So wird gewährleistet, dass Ladepunkte rasch errichtet werden können, wenn diese erforderlich werden. Zusätzlich ist auf entsprechenden Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Nach dem 1. Januar 2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.

Welches Ziel verfolgt der Gesetzentwurf?

Das Gesetz hat Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen im Blick. Er schafft die Voraussetzungen dafür, das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern. Die Bereitstellung der Lade- und Leitungsinfrastruktur kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu erleichtern und damit zu fördern. Mit dem nun beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität" setzt die Bundesregierung Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 eins zu eins in nationales Recht um.

Gibt es Ausnahmen für die Neuregelung?

Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen:

  • für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, sowie
  • für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Warum ist eine angemessene Ladeinfrastruktur so wichtig?

Elektrofahrzeuge können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die CO2-Bilanz des Verkehrssektor zu verbessern. In ihrem Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung deshalb das Ziel definiert, dass in Deutschland bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Als Hindernis für den flächendeckenden Einsatz von Elektrofahrzeugen gilt unter anderem das Fehlen einer ausreichenden Ladeinfrastruktur.

Quelle: BMWi / Bundesregierung

Text: / handwerksblatt.de

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