Souvenirs tragen dazu bei, das Urlaubsgefühl zu bewahren – pflanzliche Mitbringsel sollten jedoch möglichst in der Ferne bleiben.

Souvenirs tragen dazu bei, das Urlaubsgefühl zu bewahren – pflanzliche Mitbringsel sollten jedoch möglichst in der Ferne bleiben. (Foto: © actiongp/123RF.com)

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Urlaubsmitbringsel: Was besser in der Ferne bleiben sollte

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Wohl jeder hat schon einmal ein Andenken aus dem Urlaub mit nach Hause gebracht – die Auswahl an Souvenirs ist groß. Doch wie sieht es mit pflanzlichen Mitbringseln aus?

Im Zuge der Urlaubssaison treibt es viele Menschen in nahe sowie ferne Länder. Und ist die Ferienzeit vorbei, bringen viele Souvenirs mit nach Hause, um auch noch im Nachgang ein bisschen vom Urlaubsgefühl zu bewahren.

Magneten und Flaschenöffner mit Motiv, Schneekugeln, Postkarten, Blechschilder und noch viel mehr – die Auswahl an Souvenirs ist groß. Jedoch können dabei auch völlig unbemerkt Schadorganismen wie Insekten, Pilze und Bakterien transportiert werden, wenn es sich um pflanzliche Mitbringsel handelt. Diese können sich schnell ausbreiten und erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Garten sowie dem öffentlichen Grün verursachen. Expertinnen und Experten raten daher dringend von pflanzlichen Mitbringseln aus dem Urlaub ab.

Poetische Namen, gefährliche Schadorganismen

Xylella fastidiosa, Anoplophora chinensis oder Aromia bungii – klingt schön? Ist es aber eher nicht, denn hinter diesen Bezeichnungen verbergen sich Schädlinge: das Feuerbakterium, der Citrusbockkäfer und der Asiatische Moschusbockkäfer. 

Das Feuerbakterium als Beispiel: Es stammt aus Amerika und breitet sich seit Jahren in Europa, insbesondere im Mittelmeerraum, aus und befällt Laubbäume, Sträucher, Zierpflanzen und Wildkräuter – Pflanzenarten wie Olive, Lavendel, Rosmarin, Kreuzblume, Kirsche, Pflaume, Pfirsich, Wein, Oleander, Zitrone oder Berg-Ahorn sind davon betroffen.

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Im Fall der Fälle: Gesetzliche Bestimmungen checken

Alwin Bogan von der Generalzolldirektion in Bonn erklärt: "Bei der Einfuhr gewisser Pflanzen gelten besondere Vorschriften oder gar Verbote oder es sind Einfuhr-Dokumente nötig. Ansonsten werden die Pflanzen bei der Einreise am Flughafen vom Zoll beschlagnahmt und anschließend vernichtet."

Urlaubern, die nicht auf pflanzliche Souvenirs verzichten können und verhindern wollen, dass die Pflanze bei der Einreise vom Zoll entsorgt wird, rät Bogan, sich vor Reiseantritt über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen unter www.zoll.de zu informieren. Diese können je nach Herkunftsland variieren.

Verstöße aufdecken, Vielfalt bewahrenDie meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein Präparate oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten mit sich führen.

Mit seinen Kontrollen sorgt der Zoll dafür, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.
Quelle: Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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