Im Gebäudereinigerhandwerk sind bundesweit knapp 700.000 Menschen tätig – etwa ein Drittel davon sind Minijobber.

Im Gebäudereinigerhandwerk sind bundesweit knapp 700.000 Menschen tätig – etwa ein Drittel davon sind Minijobber. (Foto: © bartusp /123RF.com)

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Sozialversicherungspflicht für Minijobs gefordert

Handwerkspolitik

Die Grünen machen sich für eine Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen stark. Das Gebäudereinigerhandwerk unterstützt diese Initiative. Gleichzeitig fordert es die Abschaffung der Steuerklasse V.

Bündnis 90/Die Grünen will die staatliche Subventionierung von geringfügigen Beschäftigungen abschaffen und Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen umwandeln. Dazu hat der Bundesvorstand der Partei jetzt ein entsprechendes Positionspapier zum "Niedriglohnsektor als Armutsfalle" auf seiner Klausurtagung in Hamburg verabschiedet. 

Download: Niedriglohnsektor als Armutsfalle 

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) begrüßt den Vorschlag der Grünen: "Es ist gut, dass die Minijob-Diskussion an Fahrt gewinnt. Das jahrelange Nichtstun der Bundesregierung bei diesem Thema schadet Beschäftigten sowie Unternehmen gleichermaßen", sagt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich.

Nachteile überwiegen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks stellt im Flyer "Geringfügige Beschäftigung im Handwerk" Unternehmerinformationen zum Thema zur Verfügung."Die starre 450-Euro-Grenze, die seit sieben Jahren gilt, macht aus Tariflohnerhöhungen für Beschäftigte in der Praxis finanzielle Einbußen, schränkt die Flexibilität von Unternehmen ein und beschert diesen Jahr für Jahr eine Bürokratieflut. Obwohl die Minijobs für die Arbeitgeber die teuerste Beschäftigungsform darstellen, überwiegen mittlerweile die Nachteile", erklärt Dietrich weiter.

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Arbeitgeber zahlen für einen Minijobber eine pauschale Abgabe von 31,15 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts. Damit ist diese Beschäftigungsform für sie teurer als ein sozialversicherungspflichtige Arbeit. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 2019 rund 7,6 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt.

Ein Drittel Minijobber bei den Gebäudereinigern

Im Gebäudereinigerhandwerk sind bundesweit knapp 700.000 Menschen tätig – etwa ein Drittel davon sind Minijobber. Im Vergleich zum Jahr 2008 ist der Anteil deutlich zurückgegangen – laut Bundesinnungsverband ist das auf die gute Beschäftigung zurückzuführen. 2008 lag er bei rund 45 Prozent.

Abschaffung der Steuerklasse V gefordert

Der Vorstoß der Grünen ist nach Ansicht des BIV arbeitsmarktpolitisch eine konsequente Lösung. Dietrich: "Dies eröffnet Arbeitgebern wie Beschäftigten im Arbeitsmarkt der Zukunft eine klare Perspektive. Wichtig ist, dass die Sozialversicherungspflicht für Minijobber nicht zu Extra-Verwaltungsaufwand führt. Zwingend gehört zur Minijob-Reform die Abschaffung der Steuerklasse V." Oft führe sie zu überdurchschnittlich hohen Abzügen vom monatlichen Bruttolohn.

Text: / handwerksblatt.de

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