Die EU hat für Handwerksbetriebe das Risiko neuer Haftung bei Wartung, Reparatur und Einbau von Produkten mit integrierter Software verkleinert.

Die EU hat für Handwerksbetriebe das Risiko neuer Haftung bei Wartung, Reparatur und Einbau von Produkten mit integrierter Software verkleinert. (Foto: © kurhan/123RF.com)

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Produkthaftung: Mehr Rechtssicherheit und Schutz für Handwerker

Handwerkspolitik

Die neuen Produkthaftungsregeln der EU verkleinern die Risiken für Handwerksbetriebe. Sie müssen künftig nicht dafür haften, wenn sie eine Software als Komponente etwa in ein Auto montieren. Vielmehr ist der Hersteller in der Verantwortung.

Am 9. Oktober 2023 haben die federführenden Ausschüsse des Europaparlaments die neue Produkthaftungs-Richtlinie für digitale Technologien angenommen. Damit hat die EU für Handwerksbetriebe das Risiko neuer Haftung bei Wartung, Reparatur und Einbau von Produkten mit integrierter Software verkleinert. Stattdessen soll der Hersteller selbst für Schäden haften, die von seinem fehlerhaften Produkt verursacht werden.

Mit dem Abstimmungsergebnis ist Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zufrieden: "Die Europaabgeordneten haben richtigerweise erkannt, dass der montierende Betrieb, der beispielsweise Software als Komponente integriert oder diesbezüglich Updates oder Upgrades vornimmt, nicht selbst haften sollte, wenn die Installation und die Software-Updates mit Einverständnis des Herstellers erfolgen. Das schafft Rechtssicherheit für die einbauenden Handwerksbetriebe."

Auch kleine Betriebe entschädigen!

Allerdings könne auch Handwerksbetrieben ein Schaden entstehen, etwa wenn sie Maschinen mit fehlerhafter Software-Steuerung verwendeten, betonte Schwannecke. Dann sollte es den Mitgliedstaaten offenstehen, ob sie die Produkthaftungsvorschriften auf Kleinstunternehmen ausweiten, forderte der ZDH-Chef. "Wir werden die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermutigen, auch kleine Betriebe bei fehlerhaften Produkten zu entschädigen. Diese guten Ansätze müssen jetzt den kommenden Verhandlungen mit dem Rat standhalten."

Hintergrund

Im September 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur neuen Produkthaftungs-Richtlinie vorgelegt. Die aktuell geltende Richtlinie wird an neue digitale Technologien und neue Geschäftsmodelle angepasst. Der Vorschlag sieht vor, dass Verbraucher Ersatz für Personen- und Sachschäden sowie zukünftig auch für Schäden durch Datenverlust verlangen können, die durch die Benutzung eines fehlerhaften Produkts entstehen.

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Handwerksbetriebe bauen zunehmend Produkte mit integrierter Software ein und warten oder reparieren diese Produkte. Die Rolle der Handwerksbetriebe besteht in der Regel darin, das Produkt in Betrieb zu nehmen und an die Kundenwünsche anzupassen. Dazu spielen Handwerkerinnen und Handwerker beispielsweise Software eines Drittherstellers auf ein Gerät auf, ohne dass die Software an sich verändert wird. Handwerksbetriebe haben in der Regel keinen Einfluss auf die Software selbst, inklusive eventueller Softwareupdates, und können daher die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Produkts – wenn überhaupt – nur sehr bedingt beeinflussen. Entstehen in diesen Fällen Sicherheitslücken, sollen entsprechend der Verantwortungsbereiche ausschließlich die Hersteller des Produkts oder der Software haften.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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