Es sollen strengere Grenz- und Zielwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ozon gelten.

Es sollen strengere Grenz- und Zielwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ozon gelten. (Foto: © ximagination/123RF.com)

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Luftreinhaltung: EU soll Fahrverbote vermeiden

Handwerkspolitik

Nach der Entscheidung des EU-Parlaments zur Reform des EU-Rechts über Luftreinhaltung fordert das Handwerk mehr Augenmaß und realistische Zielvorgaben. Ansonsten drohten erhebliche Einschränkungen für wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten.

Das Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Richtlinie zur Luftqualität beschlossen. Dabei sehen die Abgeordneten strengere Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe vor. Die Übersicht und Zusammenstellung von aktuellen Luftqualitätswerten soll europaweit harmonisiert werden. Sie sollen vergleichbar, klar und öffentlich zugänglich sein und stündlich aktualisiert werden. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten Fahrpläne für bessere Luftqualität erstellen.

Strengere Grenz- und Zielwerte sollen für Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ozon gelten. Die Richtwerte entsprechen den aktuellen Luftqualitätsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und sollen bis 2035 erreicht werden. Außerdem fordert das Parlament zusätzliche Messstationen für die Luftqualität. Die Abgeordneten schlagen auch vor, dass die EU-Länder nicht nur Luftqualitätsplänen, vorlegen müssen, wenn sie Grenzwerte überschreiten, sondern auch, um ihre kurz- und langfristige Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Grenzwerte darzulegen.

Zielvorgaben nicht umsetzbar

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / Boris TrenkelHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Boris Trenkel

Das Handwerk ist enttäuscht von den nur wenig abgeschwächten Zielen, die noch der Umweltausschusses im Juni vorgesehen hatte. "Ausschussposition war, die nur sehr schwer umsetzbaren Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation als verbindliche Grenzwerte bis 2030 festzulegen. Laut Plenum sollen diese WHO-Leitlinien zwar erst ab 2035 gelten, sollten sie jedoch tatsächlich ab dann Gesetz werden, drohen Einschränkungen des öffentlichen Lebens", kommentiert Holger Schwannecke.

Innerhalb des strengen Immissionsschutz-Kontrollsystems der EU könne die Umsetzung dieser Grenzwerte im angedachten Zeitrahmen erhebliche Einschränkungen für wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten in den Städten nach sich ziehen, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Sie seien dabei gar nicht die Hauptverursacher der Emissionen. Das Handwerke begrüße Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität. Allerdings seien die Zielvorgaben unrealistisch und für Betriebe im Rahmen der Fuhrpark- und Anlagenmodernisierung nicht umsetzbar.

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Emissionsreduzierung an allen Quellen

Schwannecke: "Die Einhaltung von Grenzwerten in der Umgebungsluft darf nicht vorrangig auf die Nutzer von Fahrzeugen und Maschinen abgewälzt werden. Wir brauchen eine Politik, die frühzeitig auf Emissionsreduzierung an allen Quellen setzt. Wichtig ist ein europaweit vergleichbares Messsystem, um verhältnismäßige Maßnahmen bestimmen zu können. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren und bei der Umsetzung vor Ort werden wir uns dafür einsetzen, dass Handwerkerinnen und Handwerker weiter zu ihren Auftraggebern fahren können und Bauarbeiten nicht gestoppt werden müssen." Schließlich trugen gleich mehrere Gewerke dazu bei, den Ausstoß von Luftschadstoffen verringern.

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Text: / handwerksblatt.de

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