KI: Haftungsrisiko für Handwerker verringert sich
Wer haftet bei Künstlicher Intelligenz? Eine KI-Haftungsrichtlinie der EU bietet Handwerksbetrieben mehr Rechtssicherheit. Der ZDH begrüßt die Vorschläge.
Seit fast 40 Jahren gilt in der Europäischen Union die Produkthaftungsrichtlinie. Nun will die EU-Kommission die Haftungsvorschriften für fehlerhafte Produkte modernisieren und hat dazu einen Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt. Gleichzeitig will sie die Haftungsregeln für künstliche Intelligenz (KI) der einzelnen Mitgliedstaaten harmonisieren, um die nationalen Rechtsvorschriften EU-weit anzugleichen. Auch dafür hat sie einen Vorschlag gemacht. So soll ein rechtssicheres Regelwerk für Unternehmen, "die am ökologischen und digitalen Wandel beteiligt sind", entstehen, sagt Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton.
Außerdem geht es um den Schutz der Verbraucher und die Kompensation für Opfer, die durch fehlerhafte Produkte geschädigt wurden. Neue Technologien könnten nur funktionieren, wenn sich die Verbraucher sicher und geschützt fühlen, so Justizkommissar Didier Reynders. Der Rechtsrahmen soll so "fit für die Realitäten des digitalen Wandels" gemacht werden.
Die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie enthält neue Haftungsvorschriften für kreislauforientierte Geschäftsmodelle und für Produkte, die im Zuge der Digitalisierung an Bedeutung gewinnen. Für Schäden, die etwa durch Roboter, Drohnen, Smart-Home-Systeme, Software-Updates, KI oder digitale Dienste entstehen, soll der Schadensersatz geregelt werden. Außerdem sollen Importeure von Produkten außerhalb der EU oder die europäischen Vertreter der Hersteller, bei entstandenen Schäden haftbar gemacht werden können. Zusätzlich werden die Hersteller verpflichtet, Beweismittel offenzulegen und Opfern mehr Flexibilität bei den Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen und Erleichterung der Beweislast einräumen.
Vereinfachung der Beweislast
Links- Fragen und Antworten zur den Richtlinien
- Vorschlag: Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie
- Vorschlag für eine Richtlinie zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche IntelligenzDie KI-Richtlinie regelt auf der einen Seite, welche KI-Anwendungen verboten sind, was bei Hochrisiko-KI zu beachten ist und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche bei durch KI verursachten Schäden geltend gemacht werden können. Durch eine Vereinfachung der Beweislast wird es Opfern erleichtert, erlittene Schäden nachzuweisen und dafür Schadensersatz zu erhalten.
Dafür will die Kommission zwei Instrumente einführen: Die Kausalitätsvermutung greift in Fällen, in denen ein Verschulden festgestellt wurde und "nach vernünftigem Ermessen von einem ursächlichen Zusammenhang mit der KI-Leistung ausgegangen werden kann". Im Gegenzug können betroffene Hersteller oder Dienstleister einen Haftungsanspruch auf der Grundlage einer Kausalitätsvermutung anfechten. Bisher mussten Opfer aufwändig erklären, wie ein Schaden entstanden ist. Zweitens soll es auch hier ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln geben.
Das Handwerk begrüßt die Vorschläge der EU-Kommission. Sie verbesserten mit den darin festgelegten Haftungskriterien die Rechtssicherheit für die Betriebe. "Dadurch trägt der Kommissionsvorschlag zur Haftung bei künstlicher Intelligenz dazu bei, das KI-Haftungsrisiko für unsere Betriebe zu verringern. Die EU-Kommission passt damit endlich die zivilrechtliche Haftung an die digitale Realität an", kommentiert Holger Schwannecke.
Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks liefert folgendes Beispiel: "Wenn ein Sanitär-Betrieb künftig eine Heizung mit KI einbaut und aktiviert, die eigentliche KI aber nicht beeinflusst, wird entsprechend der vorgeschlagenen Kriterien im Schadensfall nicht der einbauende Sanitär-Betrieb haften, sondern der Hersteller der Heizung oder der sie steuernden Software." Denn nur die Hersteller könnten die Funktionsweise der KI beeinflussen. Die Haftung der Handwerksbetriebe müsse sich auf Verstöße gegen Sicherheitspflichten und rechtliche Verpflichtungen zur Schadensverhütung beschränken.
Verbesserte Bedingungen für Handwerksbetriebe
Positiv zu bewerten sei auch, dass die Kommissionsvorschläge für die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie bei der verschuldungsunabhängigen Produkthaftung ebenfalls so ausgestaltet sind, dass bei der Verwendung neuer Technologien in Zukunft keine unverhältnismäßigen Haftungsrisiken auf Handwerksbetriebe zukommen. Schwannecke: "Angesichts der Belastungen aus der Pandemie, durch Lieferengpässe und Materialknappheiten und nicht zuletzt durch extrem gestiegene Energiepreise dürfen Handwerksbetriebe nicht auch noch der Gefahr ausgesetzt werden, für Schäden zu haften, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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