Der Zugang zu Daten sei entscheidend, dass Handwerksbetriebe Wartungs- und Reparaturdienste erbringen können, sagt Holger Schwannecke.

Der Zugang zu Daten sei entscheidend, dass Handwerksbetriebe Wartungs- und Reparaturdienste erbringen können, sagt Holger Schwannecke. (Foto: © Tatiana Popova/123RF.com)

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Datengesetz: Verhandlungen abgeschlossen, Handwerk zufrieden

EU-Kommission, EU-Parlament und Rat haben ihre Trilogverhandlungen für das europäische Datengesetz beendet. Das Handwerk begrüßt das Ergebnis, hofft aber auch auf eine Verbesserung bei der Umsetzung in nationales Recht.

Das europäische Datengesetz (Data Act) wird in Zukunft regeln, wer die von Unternehmen und Verbrauchern erzeugten Daten unter welchen Bedingungen nutzen darf. "Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem Binnenmarkt für Daten. Das Datengesetz wird die Verwendung von Daten optimieren, indem es die Zugänglichkeit der Daten für Personen und Unternehmen verbessert", sagt Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission.

Diese Regeln beinhaltet das Datengesetz:

  • Regelungen, die es den Nutzern vernetzter Geräte ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die von diesen Geräten und den damit verbundenen Diensten erzeugt werden. Die Nutzer können diese Daten an Dritte weitergeben und damit den Anstoß für vielfältige Anschlussdienste und Innovationen geben. Gleichzeitig bleiben die Anreize für die Hersteller, unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren, bestehen.
  • Vorschriften zum Schutz vor einseitig auferlegten missbräuchlichen Vertragsklauseln. Diese sollen EU-Unternehmen vor ungerechten Vereinbarungen schützen, faire Verhandlungen fördern und KMU in die Lage versetzen, selbstbewusster am digitalen Markt aufzutreten.
  • Mechanismen, mit denen öffentliche Stellen auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen können, wenn dies bei öffentlichen Notständen (wie bei Überschwemmungen und Waldbränden) oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags nötig ist und die erforderlichen Daten nicht ohne Weiteres auf andere Weise verfügbar sind.
  • Neue Vorschriften, die den Kunden die Freiheit geben, zwischen verschiedenen Cloud-Datenverarbeitungsdienstleistern zu wechseln. Diese Vorschriften zielen darauf ab, den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt zu fördern und gleichzeitig eine unerwünschte Anbieterbindung zu vermeiden. Darüber hinaus enthält das Datengesetz Schutzvorkehrungen, die unrechtmäßige Datenübermittlungen verhindern und für mehr Verlässlichkeit und Sicherheit in der Datenverarbeitungsumgebung sorgen sollen.
  • Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für den Datenaustausch und die Datenverarbeitung im Einklang mit der EU-Normungsstrategie.

Das sagt das Handwerk:

"Das Handwerk fordert seit langem, dass Daten fair geteilt werden. Darum haben wir es stets unterstützt und darauf hingewirkt, dass die EU-Kommission ein Datengesetz mit klaren Regeln vorlegt, die es Nutzern von vernetzten Geräten ermöglichen, direkten Zugang zu von ihnen erzeugten Daten zu erhalten und diese an eine Drittpartei ihrer Wahl weiterzugeben", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Mehr Entscheidungsfreiheit

Gerade auf dem Sekundärmarkt sei der Zugang zu Daten für einen freien Wettbewerb entscheidend, dass Handwerksbetriebe Wartungs- und Reparaturdienste erbringen können. "Der Automatismus zwischen Herstellervertrag und Dienstleistung wurde aufgelöst. Anstatt unweigerlich den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, werden Kundinnen und Kunden nun durch den Zugang zu ihren Daten mehr Entscheidungsfreiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben und zu welchem Zweck", so Schwannecke.

Geschäftsgeheimnisse als Vorwand?

Die Hersteller müssten vernetzte Produkte so konzipieren, dass auslesbare Produktdaten und damit zusammenhängende Servicedaten, einschließlich Metadaten, in der gleichen Form auch Nutzern und Drittparteien zur Verfügung stehen. Weniger erfreulich aus Sicht des Handwerks: Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Data Act wurde stark betont. Schwannecke: "Damit könnten Geschäftsgeheimnisse in der Praxis generell als Vorwand dienen, um Daten vorzuenthalten. Wir erwarten, dass die Bundesregierung diese Gefahr bei der Anwendung des Data Acts erkennt und mindert."

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Text: / handwerksblatt.de