Eine Austauschpflicht für bestehende Öl- und Gasheizungen soll es nicht geben.

Eine Austauschpflicht für bestehende Öl- und Gasheizungen soll es nicht geben. (Foto: © Alexander Raths /123RF.com)

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Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zum Gebäudeenergiegesetz

Ab 2024 sollen neue Regeln für den Einbau neuer Heizungen und die Reparatur von Bestandsgeräten gelten. Neu eingebaute Heizungen müssen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Bundesregierung hat sich nach längeren Verhandlungen auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Demnach sollen ab dem kommenden Jahr neue Regeln für den Einbau neuer und die Reparatur von Heizungen im Bestand gelten. Einen entsprechenden Referentenentwurf hatten das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bauministerium vorgelegt. Neu eingebaute Geräte müssen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden (65-Prozent-EE-Vorgabe). 

"Das Gesetz sieht vor, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann und ermöglicht auch beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden noch die partielle Nutzung von fossilen Energien", heißt es in dem Entwurf. "Die verantwortlichen Eigentümer müssen aber bei jedem Heizungswechsel berücksichtigen, dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet und danach alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen."

Keine Austauschpflicht

Eine Austauschpflicht für bestehende Öl- und Gasheizungen soll es nicht geben. Außerdem sind verschiedene Ausnahmen, Übergangsfristen, Fördermöglichkeiten und auch Härtefallregelungen geplant: "In einigen Sonder- und Härtefallen erhalten die verpflichteten Eigentümer mehr Zeit zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe. Die betrifft insbesondere sogenannte Heizungshavarien, den geplanten, aber nicht unmittelbar möglichen Anschluss an ein Wärmenetz und den Austausch von Etagenheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen."

Die Regierung will übergangsweise einen einmaligen der Einbau einer fossilbetriebenen Heizungsanlage ermöglichen. Diese müssen dann aber innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der Anlage soweit modernisiert werden, dass sie die 65-Pozent-EE-Vorgabe erfüllen können. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz kurz- und mittelfristig nicht möglich ist, besteht innerhalb von zehn Jahren nach Ausfall einer Heizungsanlage die Möglichkeit, eine Heizung zu nutzen, die die 65-Prozent-EE-Vorgabe nicht erfüllt. Dann muss sich der Eigentümer sich verpflichten, innerhalb dieser Frist die Heizungsanlage an das Wärmenetz anschließen zu lassen.

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Förderkonditionen noch offen

Reparable Öl- und Gasheizungen sollen auch repariert werden dürfen. Hausbesitzer, die älter als 80 Jahre sind, sollen von der Umrüstungspflicht ausgenommen werden. Sie gilt dann mit Übergangsfrist, sobald das Haus vererbt oder verkauft wird. Die Pflicht soll auch nicht gelten, wenn die Kosten für die Umrüstung nicht im Verhältnis zum Gebäudewert stehen. Die Förderkonditionen bleiben noch offen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verspricht dafür aber einen "sozialen Ausgleich". Härtefälle sollen auch über die Förderbedingungen abgefedert werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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