Der DNK bietet ein einheitliches, digitales, leicht handhabbares Format und soll Bürokratielasten reduzieren.

Der DNK bietet ein einheitliches, digitales, leicht handhabbares Format und soll Bürokratielasten reduzieren. (Foto: © andreykuzmin/123RF.com)

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Betriebe sollen Nachhaltigkeitsstandards einfacher umsetzen können

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wird weiterentwickelt. Damit soll der Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung besonders für KMU reduziert werden.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen die neuen Standards für Nachhaltigkeitsberichte leicht handhaben können. Deshalb wird der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) nun weiterentwickelt und mit einer Online-Plattform erweitert. Dazu stellt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) 19.250.000 Euro über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren bereit.

So sollen die Betriebe entlastet und ihr Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Ausweitung der EU-weiten Berichtspflichten, infolgedessen ab 2025 rund 13.000 Unternehmen in Deutschland schrittweise berichtspflichtig werden.

Kostenlose Unterstützung

Mit dem vom Rat für Nachhaltige Entwicklung konzipierten Deutschen Nachhaltigkeitskodex können die Nachhaltigkeitsberichte niederschwellig und gesetzeskonform erstellt werden. Dafür bietet der DNK kostenlose und praxisnahe Unterstützung an, etwa mit einer Webplattform, Schulungen und Leitfäden. 

Neben dem Aufbau einer Plattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte bis Ende dieses Jahres soll für die Unternehmen ein Helpdesk für inhaltliche und technische Fragen eingerichtet sowie die Unterstützung durch Webinare oder Leitfäden ausgebaut werden.

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Bürokratie verhindern

Das Angebot des DNK richtet sich sowohl an Betriebe, die bereits berichtspflichtig sind, als auch an Unternehmen, die die Pflicht in Zukunft erfüllen müssen. Angesprochen werden auch Betriebe, die gesetzlich nicht berichtspflichtig sind, aber Informationspflichten ihrer Vertragspartner erfüllen müssen. Für sie soll es ein vereinfachtes Einstiegsmodul geben, das auf dem freiwilligen KMU-Standard der EU basiert.

"Wir müssen weitere bürokratische Lasten verhindern. Die Unternehmen müssen ihren Vertragspartnern und Banken alle notwendigen Nachhaltigkeitsdaten in einheitlicher Form liefern können und auch in der Öffentlichkeit umwelt- und klimafreundliches Wirtschaften transparent machen", sagt Michael Kellner, Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung.

Einheitliches Format

Der DNK sei dafür der Schlüssel. Er werde den Unternehmen helfen, die neuen gesetzlichen Anforderungen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten zu erfüllen. "Er bietet ein einheitliches, digitales, leicht handhabbares Format. Die Berichterstattung wird mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex 2.0 wesentlich einfacher. "

NachhaltigkeitsberichterstattungBereits seit 2014 müssen börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten, in Deutschland betrifft das etwa 550 Unternehmen. Dies ist in der europäischen Non-Financial Reporting Directive geregelt. Die Berichtspflicht wird durch die Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive erheblich ausgeweitet. Schrittweise steigt dann die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen zufolge EU-weit von 11.600 auf 49.000. In Deutschland sollen etwa 13.000 Unternehmen betroffen sein. Ab dem Jahr 2025 werden die Unternehmen stufenweise berichtspflichtig und sollen ihre Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen ihrer jährlichen Unternehmensberichte vorlegen. Zu den Kriterien innerhalb der zwölf Oberbereiche zählen beispielsweise Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt an Unternehmensstandorten, Klimaanpassungsmaßnahmen oder Programme zum Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette. Die Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach der EU-Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) soll ebenfalls über die Corporate Sustainability Reporting Directive erfolgen.
Quelle: BMWK

Deutscher NachhaltigkeitskodexDer bisherige Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelt und unterstützt Unternehmen seit 2011 bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die jetzt beauftragte Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wird die Weiterentwicklung des DNK weiterhin beratend begleiten. Ziel des Deutschen Nachhaltigkeitskodex ist es, Unternehmen darin zu unterstützen, einen niederschwelligen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu finden sowie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfüllen. Mit dem DNK können Nachhaltigkeitsleistungen offengelegt und weiterentwickelt werden. Bereits heute nutzen mehr als 1.200 Unternehmen den Deutschen Nachhaltigkeitskodex als Instrument für ihre Berichterstattung.
Quelle: BMWK

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Text: / handwerksblatt.de

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