Das  Click & Collect-Verfahren ist im Autohandel weiter möglich.

Das Click & Collect-Verfahren ist im Autohandel weiter möglich. (Foto: © welcomia/123RF.com)

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Bestellte Autos können weiterhin abgeholt werden

Der ZDK weist darauf hin, dass das Click & Collect-Verfahren auch nach Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes möglich ist. Fahrzeuge könnten auch bei Inzidenzwerten über 100 bei den Händlern abgeholt werden.

Auch nach dem Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetz können bei Inzidenzwerten über 100 auch weiterhin bestellte Fahrzeuge bei den Händlern abgeholt werden. Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hin. Bis zu einer Inzidenz von 150 sei das Einkaufen mit einer festen Terminbuchung möglich (Click & Meet), allerdings nur mit einem höchstens 24 Stunden alten negativen Coronatest

Einsatz für Rücknahme des Verkaufsverbots

"Wir haben uns im Vorfeld der Gesetzesberatungen auf politischer Ebene erneut nachdrücklich dafür eingesetzt, die Autohäuser mit ihren großen Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den ausgefeilten Hygienekonzepten vom Verkaufsverbot auszunehmen“, sagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

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Schwacher Trost

"Dass jetzt zumindest das Online-Geschäft weitergeführt werden kann, ist nicht mehr als die Fortschreibung dessen, was bisher schon galt. Und das ist nur ein schwacher Trost, weil uns das überaus wichtige Frühjahrsgeschäft erneut wegbricht. Wir können nur hoffen, dass wir am Ende dieses Jahres nicht über nachhaltige Schäden im Kraftfahrzeuggewerbe werden sprechen müssen.“

Quelle: ZDK

Text: / handwerksblatt.de

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