Die Absolventen können sich in die Energieeffizienz-Expertenliste der DENA eintragen lassen.

Die Absolventen können sich in die Energieeffizienz-Expertenliste der DENA eintragen lassen. (Foto: © Michael Carl)

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Zweites Standbein im Umweltbereich

Ab dem 31. August startet eine Weiterbildung zum "Gebäudeenergieberater (HWK)". Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Energiekosten sind längst zu einem entscheidenden Faktor für Hauseigentümer, Kaufinteressenten und Bauwillige geworden. Doch nicht nur für den eigenen Geldbeutel lohnt sich die Investition in energiesparende Maßnahmen. Auch der Gesetzgeber hat eindeutige Vorschriften erlassen, die in kurzen Abständen weiter angepasst werden. Interessenten sind bei der Planung von Energiesparmaßnahmen deshalb auf kompetente Beratung angewiesen. 

Gebäudeenergieberater (HWK) sind kompetent in der Beratung und Ausführung in ihrem eigenen Gewerk. Darüber hinaus können sie die gesamte Gebäudehülle mit Dach, Fassade und Fenster sowie der Anlagentechnik bewerten. Sie sind berechtigt, Energieausweise und den geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Gebäude im Rahmen der Bafa-Vor-Ort-Beratung auszustellen. Wer bereits eine Meisterprüfung im Bau-, Ausbau-, SHK- oder Elektrohandwerk abgelegt hat und neue Herausforderungen sucht, für den ist die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) interessant.

Weiterbildung mit 280 Unterrichtsstunden

Diese Weiterbildung zum Umweltexperten im Handwerk dauert 280 Unterrichtsstunden. Der berufsbegleitende Lehrgang vermittelt gewerkeübergreifendes, praktisches Know-how für alle Bau- und Haustechnikgewerke. Die Absolventen sind dazu berechtigt, Energieausweise für Wohnungen und Wohngebäude und sogar neuerdings für Nichtwohngebäude auszustellen und geförderte Beratungen zur energetischen Optimierung von Wohngebäuden durchzuführen.

Der nächste Kurs startet am 31. August. Unterricht ist zweimal wöchentlich von 18 bis 21 Uhr und/oder samstags von 9 bis 15 Uhr. Die Kursgebühr beträgt 2.810 Euro sowie 450 Euro an Prüfungsgebühren. Mit dem "Qualischeck" ist unter gegebenen Voraussetzungen eine maximale Förderhöhe in Höhe von 600 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung möglich.

 

KontaktWeitere Informationen bei Marika Willms, per E-Mail mwillms@hwk-trier.de oder per Tel. 0651/207400.

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Text: / handwerksblatt.de

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