Wer Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, muss diese vorher über das Entsendeportal SIPSI anmelden.

Wer Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, muss diese vorher über das Entsendeportal SIPSI anmelden. (Foto: © George Tsartianidis/123RF.com)

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Vereinfachungen beim Entsendeportal SIPSI

Saarländische Handwerksbetriebe sind verpflichtet, die Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich vor Aufnahme der Arbeiten anzuzeigen.

Die für die Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich über das Entsendeportal SIPSI sind jetzt dahingehend vereinfacht worden, dass nunmehr weniger Informationen abgefragt werden. In der Rubrik "Informationen zur Leistung" ist die Angabe über die Art der verwendeten gefährlichen Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren, die Arbeitszeit sowie die Anzahl der Ruhetage entsandter Arbeitnehmer nicht mehr notwendig. Die Rubrik "Kosten" zu Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten wurde komplett gestrichen. In der Rubrik "Arbeitnehmer" muss das Datum der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nicht mehr eingetragen werden. 
Bereits übertragene und abgelaufene Entsendemeldungen bleiben archiviert. Bereits übertragene und noch laufende Entsendemeldungen sind in dem üblichen Maße noch zu bearbeiten, allerdings die gestrichenen Angabefelder nicht mehr einsehbar. 

 

KontaktKontakt Fragen zu dieser Änderung beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809-145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de

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Text: / handwerksblatt.de

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