Umtauschfristen für Führerscheine
Bis 2033 müssen alle Führerscheine in fälschungssichere EU-Führerscheine umgetauscht werden. Es gelten unterschiedliche Fristen.
Durch Vorgaben des EU-Rechts aus dem Jahr 2013 besteht in den nächsten Jahren die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen). Einige Besonderheiten mit Relevanz für das Handwerk hinsichtlich der Umschreibung der alten Klasse 3 sind dabei zu beachten. Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 01. Januar 1999 beziehungsweise vor dem 19. Januar 2013 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. In diesen Fällen ist die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang gültig. Allerdings sind für einige Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungsuntersuchungen (siehe "Übergangsregelungen") vorgeschrieben.
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen spätestens bis zum Jahr 2033 in neue fälschungssichere EU-Führerscheine umgetauscht werden. Je nach Geburtsjahr beziehungsweise Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs gelten unterschiedliche Umtauschfristen und Übergangsregelungen. Nähere Informationen zu den Umtauschfristen und Übergangsregelungen finden Interessierte auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Hintergrund Ansprechpartner Für individuelle Fragen steht bei der Handwerkskammer des Saarlandes Unternehmensberater Manfred Kynast zur Verfügung: Tel.: 0681 5809 137, E-Mail: m.kynast@hwk-saarland.de.
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Text:
Sarah Materna /
handwerksblatt.de
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