Nur eine Karte für alle Ladestationen
Fahrer von Elektroautos sollen künftig überall mit Debit- oder Kreditkarten bezahlen können. Der Bundesrat stimmte am 17. September für die neue Ladesäulenverordnung.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Elektromobilität für Handwerk & Mittelstand
Das Karten- und App-Chaos soll endlich ein Ende haben: An jeder Elektro-Ladesäule muss künftig ein Terminal für Debit- und Kreditkarten angebracht werden. Der Bundesrat hat am 17. September der Ladesäulenverordnung in der Fassung zugestimmt, wie sie die Bundesregierung beschlossen hatte. Damit wird es Pflicht, dass an allen Ladesäulen physische Lesegeräte für Debit- und Kreditkarten angebracht sein müssen. Sie müssen also über ein Kartenlesegerät und ein PIN-Pad zur Eingabe der Geheimnummer verfügen.
Pflicht zur Verwendung einer Schnittstelle
Neue Ladepunkte werden künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Damit wird es für Elektrofahrer leichter, spontan freie Ladesäulen anzusteuern.
Um sicherzustellen, dass auch eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, schreibt die Verordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunkts Systeme zum bargeldlosen Zahlen mit Karte und Nahfeldkommunikation (NFC) anbieten – die Säulen müssen also über ein Kartenlesegerät und ein PIN-Pad zur Eingabe der Geheimnummer verfügen. Zulässig ist aber auch ein zentrales Terminal für mehrere Säulen, etwa in einem Ladepark. Die Vorschriften gelten allerdings erst ab 1. Juli 2023, bestehende Säulen müssen nicht nachgerüstet werden.
Die Ladesäulenverordnung ist ebenso wie das Schnellladegesetz Teil des "Masterplans Ladeinfrastruktur", mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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