Neuerungen bei der A1 Bescheinigung
Die A1-Bescheinigung kann man seit Anfang dieses Jahres nur noch elektronisch beantragen. Die HWK informiert.
Seit dem 1. Januar ist die A1 Bescheinigung für eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten (GME 1) nur noch elektronisch zu beantragen. Dieser Vorgang wurde nun analog zur vorübergehenden Entsendung auf eine oder mehrere Baustellen angepasst. Der Antrag wird über eine Entgeltabrechnungssoftware oder über sv.net gestellt.
Dies ist ein Programm der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG), das für Meldungen zur Sozialversicherung im Internet hier zur Verfügung steht. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) stellt die genehmigte A1-Bescheinigung aus.
Hintergrund Bei Fragen steht die Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther zur Verfügung, Tel.: 0681 5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de.
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes
Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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