Neuerungen bei Arbeiten in Luxemburg
Luxemburg bietet Handwerksunternehmen insbesondere in der Grenzregion interessante Marktpotenziale. Zum Jahreswechsel gab es einige Neuerungen.
Die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland, eben etwa in Luxemburg, setzt allerdings eine gute Vorbereitung voraus, da einige arbeits- und steuerrechtliche Bedingungen sowie Meldepflichten zu erfüllen sind. Als Nachweis der Regelkonformität ist eine Entsendemeldung vorzunehmen, ein Ansprechpartner für die Kontrollbehörden zu benennen, darüber hinaus sind diverse Dokumente über die Einhaltung bereitzuhalten. Bei Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen Vorgaben in Luxemburg oder die Entsendeauflagen drohen Bußgelder, Strafzahlungen oder weitere Sanktionen.
Gleich mehrere Änderungen sind zu Jahresbeginn in Luxemburg in Kraft getreten: Erhöhung des sozialen Mindestlohns, Senkung der Umsatzsteuer und Erleichterungen bei der Entsendemeldung. Diese Neuerungen sowie die beste Vorbereitung für einen Arbeitseinsatz in Luxemburg erläutert die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther am Donnerstag, 2. Februar 2023, 17.30 Uhr im Großen Saal der Handwerkskammer des Saarlandes.
Anmeldung und Online-SeminarAnmeldung Um Anmeldung per E-Mail an k.mann@hwk-saarland.de unter Angabe von Name, Personenanzahl und Firmenanschrift wird bis zum 27. Januar 2023 gebeten.
Seminar Zusätzlich wird ein Online-Seminar mit den gleichen Inhalten am Freitag, 3. Februar 2023 um 11 Uhr angeboten. Anmeldungen hierfür erfolgen über die Plattform GoToMeeting.
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Text:
Sarah Materna /
handwerksblatt.de
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