Aktualisierter Ausbildungsvertrag liegt vor
Der aktualisierte Ausbildungsvertrag für ausbildende Unternehmen im Saarland berücksichtigt neue gesetzliche Vorgaben.
Am Anfang jeder Ausbildung steht der Berufsausbildungsvertrag. Darin werden Ziel, inhaltliche und zeitliche Gliederung, Dauer und Ort der Ausbildung ebenso festgehalten wie Vereinbarungen zu Probezeit, Ausbildungsvergütung und Kündigung. Der aktualisierte Ausbildungsvertrag für ausbildende Unternehmen im Saarland berücksichtigt neue gesetzliche Vorgaben und liegt nun vor.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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