In Luxemburg wurde der Mindestlohn um 2,5 Prozent angehoben.

In Luxemburg wurde der Mindestlohn um 2,5 Prozent angehoben. (Foto: © bartusp/123RF.com)

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Luxemburg erhöht den Mindestlohn

Das EU-Nachbarland Luxemburg erhöht den Mindestlohn für unqualifizierte und qualifizierte Mitarbeitende um 2,5 Prozent.

In der Europäischen Union verfügen einzig Luxemburg und Belgien über einen Index-Mechanismus. Dies bedeutet, dass im Großherzogtum Luxemburg das Arbeitnehmerentgelt (einschließlich des sozialen Mindestlohns) an die Lebenshaltungskosten gekoppelt ist und somit die Löhne, Gehälter und Renten an die Veränderungen der Konsumgüterpreise angepasst werden. Konkret heißt das: Sobald die kumulierte Inflation 2,5 Prozent im Vergleich zur letzten Indexierung erreicht hat, werden auch die Löhne und viele Sozialleistungen um 2,5 Prozent erhöht.

Folglich steigt der soziale Mindestlohn für unqualifizierte Mitarbeiter, älter als 18 Jahre, auf brutto 13,3721 Euro/Stunde. Für qualifizierte Mitarbeiter erhöht er sich auf brutto 16,0465 Euro/Stunde. Die Änderung betrifft auch deutsche Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Luxemburg entsendet werden.

 

Kontakt Fragen zur Mindestlohnerhöhung in Luxemburg beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809-145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de

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Text: / handwerksblatt.de

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