Luxemburg: dritte Mindestlohnerhöhung
Das benachbarte Großherzogtum Luxemburg erhöht jetzt zum bereits dritten Mal in diesem Jahr den gesetzlich festgelegten Mindestlohn.
In der Europäischen Union verfügen einzig Luxemburg und Belgien über einen Index-Mechanismus. Dies bedeutet, dass im Großherzogtum Luxemburg das Arbeitnehmerentgelt (einschließlich des sozialen Mindestlohns) an die Lebenshaltungskosten gekoppelt ist und somit die Löhne, Gehälter und Renten an die Veränderungen der Konsumgüterpreise angepasst werden. Dies geschieht nun zum dritten Mal in 2023.
Folglich erhöht sich der soziale Mindestlohn für unqualifizierte Mitarbeiter, älter als 18 Jahre, auf brutto 14,8609 Euro/Stunde. Für qualifizierte Mitarbeiter erhöht er sich auf brutto 17,8331 Euro/Stunde. Die Änderung betrifft auch deutsche Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Luxemburg entsendet werden.
Kontakt: BeratungKontakt Fragen zur Mindestlohnerhöhung in Luxemburg beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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