Wer finanzielle Probleme wegen der Corona-Pandemie bekommen hat, kann nun beim saarländischen Wirtschaftsministerium einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen.

Wer finanzielle Probleme wegen der Corona-Pandemie bekommen hat, kann nun beim saarländischen Wirtschaftsministerium einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen. (Foto: © Andrey Popov/123RF.com)

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Härtefallhilfen für Betriebe in finanzieller Schieflage

Saarländische Unternehmen, die in Corona-Zeiten finanzielle Schwierigkeiten bekommen haben, können einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen.

Saarländische Unternehmen, die während der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, können ab sofort beim saarländischen Wirtschaftsministerium einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Das Angebot richtet sich an Betriebe, die bisher keinen Anspruch auf bestehende Corona-Hilfen wie die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe oder die Dezemberhilfen hatten. Über die Anträge entscheidet eine Härtefallkommission im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes (MWAEV). Die Kommission nimmt die Anträge bis zum 31. Oktober 2021 entgegen.

Unbedingt zu beachten ist, dass die Antragstellung ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine vergleichbare Anlaufstelle erfolgen darf. Die Anträge müssen digital eingereicht werden. Die Höhe der Härtefallhilfe richtet sich nach den im Rahmen der Überbrückungshilfe III erstattungsfähigen Fixkosten im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 und ist auf maximal 100.000 Euro begrenzt. Förderungen mit einem Antragsvolumen unterhalb einer Bagatellgrenze von 5.000 Euro sind ausgeschlossen.

 

Hintergrund Fragen zu den Härtefallhilfen und zur Antragsstellung beantwortet bei der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) Unternehmensberater Darius Nadery, Tel.: 0681 5809 293, E-Mail: d.nadery@hwk-saarland.de
Nähere Informationen sind online hier verfügbar.

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Text: / handwerksblatt.de

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