Fördermittel über die Steuererklärung bekommen
Für die energetische Sanierung des Eigenheims können Privatkunden vom Staat finanzielle Unterstützung erhalten.
Wer für die staatlichen Fördermittel für die energetische Sanierung des Eigenheims nicht den Weg über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gehen möchte, hat auch die Möglichkeit, über die Steuererklärung eine Steueranrechnung nach § 35c EStG in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben (maximal 40.000 Euro) zu erhalten. Voraussetzung für eine solche Steueranrechnung durch das Finanzamt ist eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Mittels dieser Bescheinigung ist zu bestätigen, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG erfüllt sind.
In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium nun zwei neue Musterbescheinigungen veröffentlicht, die von den ausführenden Fachunternehmen zu verwenden sind; die ursprünglichen Bescheinigungen (Stand 31. März 2020) sind somit veraltet und sollten nicht mehr verwendet werden.
Weitere Informationen Finanzministerium Hier geht es zu Infos auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Infoschreiben Das aktuelle Infoschreiben gibt es online hier zum Nachlesen.
Musterbescheinigungen Die nötigen Musterbescheinigungen für Fachunternehmen gibt es zum Download hier.
HintergrundHintergrund Mit der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie zu begleitenden Fördermaßnahmen direkte Unterstützung.
Ansprechpartner Ihr Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum: Marcel Quinten, Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten@hwk-saarland.de
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Text:
Sarah Materna /
handwerksblatt.de
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