Die Anhebung der Mautgebühren ist durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.

Die Anhebung der Mautgebühren ist durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. (Foto: © Jrg Schiemann/123RF.com)

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Erhöhung der Mautsätze der Bundesfernstraßenmaut

Die Mautsätze für Lkw auf Autobahnen und Bundesstraßen sind nun angehoben worden. Bundestag und Bundesrat hat die Anhebung beschlossen.

Die angekündigte Anhebung der Mautsätze auf Autobahnen und Bundesstraßen für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist durch Beschluss von Bundestag und Bundesrat umgesetzt. Die Steigerungen betreffen Fahrzeuge mit älteren Euro-Normen stärker. So steigt beispielsweise die Gesamtmaut für ein Fahrzeug mit Euro VI im Bereich 7,5 bis unter 12 Tonnen von 0,079 Euro auf 0,098 Euro pro Kilometer. Für ein Fahrzeug mit Euro IV im Bereich 7,5 bis unter 12 Tonnen steigt die Gesamtmaut von 0,101 Euro auf 0,142 Euro pro Kilometer.

Die Mauttarife können auf der Internetseite von TollCollect detailliert nach Gewichts- und Schadstoffklassen nachgelesen werden. Weitere Hinweise zur Maut gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr. Hinsichtlich der für das Jahr 2024 geplanten Ausweitung der Maut auf den Gewichtsbereich über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen steht der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) im Austausch mit der Bundesregierung, um eine 1-zu-1-Übernahme der im EU-Recht bestehenden Ausnahmeoption für das Handwerk sicherzustellen.

 

Hintergrund Hintergrund Hier geht es zur Website von TollCollect, auf der weitere Informationen zum Thema zu finden sind.

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Text: / handwerksblatt.de

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