Nicht mehr alle Schulen und Bildungsstätten im Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes haben die NiSV-Anerkennung.

Nicht mehr alle Schulen und Bildungsstätten im Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes haben die NiSV-Anerkennung. (Foto: © Olena Yakobchuk/123RF.com)

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Entzug der Anerkennung von NiSV-Bildungs-/Schulungseinrichtungen

Die Handwerkskammer des Saarlandes weist darauf hin, dass einzelnen Schulen und Bildungsstätten die NiSV-Anerkennung entzogen worden ist.

Die NiSV ist eine Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen am Menschen und gilt für die gewerbliche Anwendung von Anlagen zu diesem Zweck. Seit dem 31. Dezember 2022 dürfen entsprechende Anlagen nur noch Personen einsetzen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen. Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung mit abschließender Prüfung erworben werden. Die Bildungs-/Schulungseinrichtungen müssen dazu von einer von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die NiSV akkreditierten Personenzertifizierungsstellen anerkannt sein.

Die Handwerkskammer des Saarlandes hat Kenntnis davon erlangt, dass einzelnen Bildungs-/Schulungseinrichtungen diese Anerkennung wieder entzogen wurde. Die Kammer weist daher darauf hin, dass nur zu einer NISV-Prüfung zugelassen werden kann, wer eine Schulung bei einer anerkannten Bildungs-/Schulungseinrichtung absolviert hat. Vor der Anmeldung zu einem Seminar sollten Teilnahmeinteressierte daher unbedingt prüfen, ob die von ihnen ausgesuchte Bildungs-/Schulungseinrichtung zum Zeitpunkt der Anmeldung von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle anerkannt ist.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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