ElektroG: Fachgerechte Entsorgung nötig
Wer ein Bad saniert oder die Heizung erneuert weiß: Der alte Boiler oder der Warmwasserspeicher müssen nach dem Ausbau sachgerecht entsorgt werden.
Boiler und Warmwasserspeicher werden nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) in die Sammelgruppe der "Wärmeüberträger" eingeteilt und dürfen somit ausschließlich über geeignete Recyclinganlagen entsorgt werden. Grund dafür sind Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder andere klimaschädliche Stoffe, die in vielen der alten Geräte noch enthalten sind. Im Rahmen des ElektroG gibt es für Elektrogeräte wie Boiler oder Warmwasserspeicher eine Rücknahmeverpflichtung durch Hersteller und Vertreiber, dazu zählen auch Handwerksbetriebe. "Sofern es sich nicht um Elektrokleingeräte handelt, gilt die Rücknahme für Vertreiber aber nur, wenn ein vergleichbares Gerät gekauft wird", weist Lisa Husermann vom Saar-Lor-Lux Umweltzentrum hin. Kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern sind von der Rücknahmepflicht grundsätzlich ausgenommen.
In der Praxis nehmen aber diese kleineren Betriebe aus Kulanz Geräte auch ohne eine Verpflichtung zurück. "Wichtig ist, dass bei einer freiwilligen Rücknahme die Anzeige- und Meldepflichten des ElektroG genauso eingehalten werden", sagt Husermann. Die zurückgenommenen Geräte müssen von den Handwerksbetrieben an einer zugelassenen Sammelstelle abgegeben werden, für Geräte aus Privathaushalten können das die regionalen Wertstoffhöfe sein.
Hintergrund Hintergrund Rückfragen zur fachgerechten Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern oder zu anderen abfallrechtlichen Themen beantwortet Lisa Husermann vom Saar-Lor-Lux Umweltzentrum: Telefon: 0681-5809-176, E-Mail: l.husermann@hwk-saarland.de.
Internet Hier geht es zum Internetauftritt des Saar-Lor-Lux-Umweltzentrums.
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Text:
Sarah Materna /
handwerksblatt.de
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