Betriebsprüfung: Gute Vorbereitung zahlt sich aus
Die Angst vor Mehraufwand durch viele Nachfragen, vor möglichen Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen als Folge einer Betriebsprüfung ist groß.
Eine Betriebsprüfung bringt häufig Unruhe in das Unternehmen. Die Angst vor Mehraufwand durch viele Nachfragen, vor möglichen Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen als Folge einer Betriebsprüfung ist groß. "Eine gute Prüfungsvorbereitung kann jedoch zur Entspannung beitragen. Wer den Ablauf, die Spielregeln und die Tücken einer Betriebsprüfung kennt, kann viele unangenehme Überraschungen vermeiden", rät Ronald Maul, Präsident der Steuerberaterkammer des Saarlandes in einer Pressemitteilung.
Was ist eine Betriebsprüfung? Mit einer Betriebsprüfung will die Finanzverwaltung die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens ermitteln, prüfen und beurteilen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Sie kann sich auf eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume oder bestimmte Sachverhalte beziehen. Im Gegensatz zu unangekündigten Lohnsteuer-, Umsatzsteuer- oder Kassen-Nachschauen muss eine Betriebsprüfung jedoch immer schriftlich vom Finanzamt angekündigt werden. Damit sind Umfang, Dauer und Zeitpunkt der Prüfung bekannt und der Steuerpflichtige kann sich gemeinsam mit seinem Steuerberater vorbereiten.
Wer wird geprüft? Die Finanzverwaltung kann bei Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Größe jederzeit eine Betriebsprüfung durchführen", schreibt die Steuerberaterkammer. Prüfungen können also zum Beispiel bei einer GmbH oder GbR, aber auch bei Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben stattfinden. Wie oft das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung vorbeischaut, hängt neben anlassbezogenen Prüfungen vor allem von der Größe des Unternehmens ab, insbesondere davon, wie viel Umsatz und Gewinn im Jahr erwirtschaftet werden. Das Spektrum reicht von Kleinstbetrieben, die statistisch gesehen nur sehr selten geprüft werden, bis hin zu Großbetrieben, die laufend geprüft werden. Auch Privatpersonen können geprüft werden.
Wie läuft eine Betriebsprüfung ab? Die Betriebsprüfung beginnt mit der Prüfungsanordnung, in der das Finanzamt schriftlich mitteilt, wer, wann und was geprüft wird. In der Regel wird auch ein Termin vereinbart. Die Prüfung findet dann in der Regel während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeiten in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen statt. Den Steuerpflichtigen treffen dabei bestimmte Mitwirkungspflichten. Sie haben Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlichen Erläuterungen zu geben und die Finanzbehörde bei der Ausübung ihrer Befugnisse zu unterstützen. Dabei hat die Finanzbehörde in der Regel direkten Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme des Steuerpflichtigen bzw. der Steuerpflichtige hat der Finanzbehörde alle relevanten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Sind alle Unterlagen und Daten geprüft, endet die Prüfung regelmäßig mit einer Schlussbesprechung und einem Prüfungsbericht mit den Prüfungsfeststellungen.
Welche Vorbereitungen sind sinnvoll? Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder empfiehlt, mit der Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung bereits vor einer konkreten Prüfung zu beginnen. Eine sorgfältige Buchführung, die ordnungsgemäße Verbuchung der Belege und deren vorschriftsmäßige Archivierung sind dabei unerlässlich. Gemeinsam mit dem Steuerberater sollte der Ablauf einer Betriebsprüfung besprochen und im Rahmen einer Schwachstellenanalyse kritische Punkte, wie zum Beispiel ungewöhnliche Entnahmen oder Einlagen, aufgedeckt und entschärft werden.
Hintergrund: Steuerberaterkammer Saarland Weitere Informationen zum Thema gibt es online hier.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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