(v.l.): Handwerkskammer-Vorstandsmitglied und Prüfungsausschussmitglied (Schornsteinfegerhandwerk) Marc Steilen, Handwerkskammer-Vizepräsident für die Arbeitnehmerseite Peter Becker, die stellvertretende Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführerin Doris Clohs und der Vorsitzende für die Arbeitnehmerseite des Berufsbildungsausschusses Thorsten Schmidt.

(v.l.): Handwerkskammer-Vorstandsmitglied und Prüfungsausschussmitglied (Schornsteinfegerhandwerk) Marc Steilen, Handwerkskammer-Vizepräsident für die Arbeitnehmerseite Peter Becker, die stellvertretende Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführerin Doris Clohs und der Vorsitzende für die Arbeitnehmerseite des Berufsbildungsausschusses Thorsten Schmidt. (Foto: © Sarah Materna)

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Berufung der neuen Meisterprüfungsausschüsse

Für 16 Meisterprüfungsausschüsse fand jetzt in unserer Handwerkskammer die offizielle Berufung der Prüfungsausschussmitglieder statt.

Bei den neu berufenen Meisterprüfungsausschüssen handelt es sich um die zulassungspflichtigen Handwerke Bäcker, Dachdecker, Elektrotechniker, Feinwerkmechaniker, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Friseur, Installateur und Heizungsbauer, Konditor, Kraftfahrzeugtechniker, Maler und Lackierer, Maurer und Betonbauer, Metallbauer, Schornsteinfeger, Straßenbauer, Stuckateur und Tischler.

Gemeinsam mit den Fachverbänden und Innungen sowie den Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen wurden dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie die Vorschläge zur Neuberufung der Meisterprüfungsausschüsse übermittelt. Nach Genehmigung der Vorschläge durch das Ministerium wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung zum neuen Meisterprüfungsrecht gemeinsam mit dem Ministerium die Ernennungsurkunden feierlich ausgehändigt. Mit der Neuberufung der Meisterprüfungsausschüsse ist es nun weiter möglich, Meisterprüfungen in den 16 genannten Handwerken nach neuem Recht anzubieten und durchzuführen.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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