Info-Veranstaltung zum neuen Gewerbegebiet
Bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung im Zentrum für Ernährung und Gesundheit ging es um das neue Gewerbegebiet Koblenz-Urmitz.
Welche Folgen hat die geplante Wasserschutzgebietsverordnung Koblenz-Urmitz für den dortigen Gewerbestandort? Eine Frage, die spätestens mit der Offenlage der Verordnung am 20. August dieses Jahres für reichlich Diskussionsstoff sorgt. Handwerkskammer Koblenz und Industrie- und Handelskammer Koblenz hatten gemeinsam betroffene Unternehmen, Vertreter der Interessengemeinschaft und die für das Verfahren zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zum Informationsaustausch eingeladen. Im Zentrum für Ernährung und Gesundheit der Handwerkskammer Koblenz wurden Fakten, Fragen und Befürchtungen vorgetragen. Neue Erkenntnisse über unterirdische Fließrichtungen von Quellwasser, steigender Wasserverbrauch bei schwindenden Reserven und mittel- wie auch langfristige Vorsorge vor den Szenarien des Klimawandels haben, so SGD-Vertreter Joachim Gerke, zum Handeln gezwungen. Der Abteilungsleiter erläuterte Inhalte und Folgen der sich bereits veränderten und weiterhin verändernden Wasserversorgungssituation. Resultierend erhält die neue Rechtsverordnung zum Wasserschutzgebiet, die die ausgelaufene Verordnung aus den 1980er Jahren ablösen soll, erhebliche Veränderungen. Was, so Rechtsanwalt Dr. Marcel Séché als Vertreter der Interessensgemeinschaft Betroffener, weitreichende Folgen für den Gewerbestandort hat. Es fehle Planungssicherheit, die Kosten für Umweltschutzauflagen seien zu hoch und für viele Unternehmen nicht zu stemmen, einige Auflagen ließen sich überhaupt nicht vereinbaren mit den Realitäten des betrieblichen Alltags.
Für die beiden Koblenzer Wirtschaftskammern war das Grund genug, sich als Interessensvertretung der Betriebe wie auch als Moderator und Vermittler einzubringen. Nur im Dialog und mit Vertrauen lassen sich die deutlich sichtbaren Interessenskonflikte ausräumen. Susanne Terhorst, Justiziarin der HwK und Leiterin der Rechtsabteilung, erläuterte die nächsten Schritte: Die Betriebe haben Einwendungsmöglichkeiten, die Kammern helfen mit individueller Beratung und fassen ihrerseits in einer Stellungnahme die Anliegen der Gewerbetreibenden zusammen. Die persönliche Betroffenheit und die Konsequenzen für den Betrieb aufgrund des geplanten Verbotskatalogs müssen konkret beschrieben werden. Und es gilt zeitliche Fristen einzuhalten: Bis zum 4. Oktober müssen Einwendungen bei der SGD vorliegen. Wer diese Möglichkeit auslässt, kann weder gegen die Rechtsverordnung klagen, noch sich bei der Beantragung von Befreiungen auf die Beeinträchtigung seiner Eigentumsrechte berufen. Im Vorfeld hatten die Kammern bereits Hinweise zum geplanten Regelwerk gegeben und gegenüber der SGD Änderungsbedarf genannt.
Hintergrund: Informationen zum Thema erteilen bei der Handwerkskammer Koblenz Susanne Terhorst per Telefon unter der Nummer 0261/398205 oder per E-Mail unter recht@hwk-koblenz.de sowie Stephanie Binge per Telefon unter der Nummer 0261/398251 oder per E-Mail unter beratung@hwk-koblenz.de.
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Text:
Tim Adrian /
handwerksblatt.de
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