Elektroautos kann man bald schneller laden
Ein neues Gesetz soll tausend neue Schnellladepunkte entstehen lassen. Damit wird die Ladeinfrastruktur für Elektroautos deutlich verbessert. Die Ausschreibung beginnt im Sommer.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Elektromobilität für Handwerk & Mittelstand
Die Bundesregierung will mit zusätzlichen 1.000 Schnellladehubs das deutsche Ladenetz ausbauen und so die Nachfrage von E-Fahrzeugen auch zu Spitzenzeiten decken. Dafür hat der Bundestag am 21. Mai 2021 das "Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge", kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), verabschiedet.
In der Gesetzes-Begründung werden auch einige Zahlen genannt: In maximal zehn Minuten muss ein entsprechend leistungsfähiger Schnellladepunkt erreicht werden können. Für den Fernverkehr bedeutet das, dass alle 15 bis 30 Kilometer ein Schnellladestandort entstehen soll. Die Wartezeit zum Start des Ladevorgangs soll maximal fünf Minuten dauern, in Stoßzeiten in den Ferienmonaten sollen auch 15 Minuten Wartezeit zulässig sein.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärte dazu: "Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Deshalb bauen wir bundesweit 1.000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur können wir die Menschen für den Umstieg auf klimafreundliche E-Autos begeistern. Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für eine uneingeschränkte Reichweite von E-Autos entscheidend – ob in der Stadt, auf der Landstraße oder auf der Autobahn ."
Ausschreibung startet bald
In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.
Auf Grundlage des Schnellladegesetzes wird künftig mit einem Ausschreibungsverfahren gearbeitet, um einen effizienten Aufbau des geplanten Schnellladenetzes für den Fern- und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten. Das Konzept der Ausschreibung wird dem deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt. Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten.
Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2021 grünes Licht für das Gesetz gegeben.
Informationen zum Ausschreibungsverfahren:
- Ausgeschrieben werden soll sogenannte High Power Charging (HPC)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 150 kW an den jeweiligen Ladepunkten. Ziel ist es, ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität zu gewährleisten - ergänzend zur bereits bestehenden bzw. im Aufbau befindlichen privaten, öffentlichen und gewerblichen Ladeinfrastruktur, die durch das BMVI auch weiterhin parallel gefördert wird.
- Die Leitstelle analysiert mit Hilfe von Daten zum Mobilitäts- und Ladeverhalten, zu Fahrzeugtypen und auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe. Dazu verwendet sie ein digitales Instrument namens StandortTOOL. Basierend auf den Analysen werden Gebiete (Suchräume) zur Errichtung von Schnellladestandorten ausgeschrieben.
- Die Ausschreibung erfolgt in mindestens 18 regionalen Losen. Die Lose enthalten die zuvor festgelegten Suchräume. Die Lose werden verschieden groß sein. Die Belange mittelständischer Unternehmen werden bei der Losbildung berücksichtigt.
- Zusätzlich wird es bundesweite Lose an Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen geben.
- Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend - anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.
- Für den Aufbau und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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