Die Frist für Kassen mit technischer Sicherheitseinrichtung wurde vom Bundesfinanzministerium bis 31. März 2021 verlängert.

Die Frist für Kassen mit technischer Sicherheitseinrichtung wurde vom Bundesfinanzministerium bis 31. März 2021 verlängert. (Foto: © Pandit Chanthong/123RF.com)

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Frist zur Umrüstung von Kassen verlängert

Wegen der Corona-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium die Fristen für die TSE-Umstellung von Kassensystemen verlängert.

Gute Nachrichten hat das Bundesfinanzministerium für Handwerksbetriebe und Einzelhändler, die es bis Ende des Jahres nicht schaffen, auf manipulationssichere Registrierkassen umzurüsten. Corona-bedingt ist die gesetzte Frist zur Umstellung auf manipulationssichere Kassensysteme in fast allen Bundesländern (außer Bremen) noch einmal bis zum 31. März 2021 verlängert worden. Bis dahin müssen Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgerüstet sein.

Frist gilt nur unter Bedingungen

Jedoch gilt diese Frist nur unter folgender Bedingung: die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister nachweislich verbindlich bestellt beziehungsweise in Auftrag gegeben oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen sein.

 

Hintergrund Mehr Informationen zur Kassenführung gibt es bei der Handwerkskammer Dortmund bei IT-Sicherheitsbotschafterin Dr. Daniela Putsch, Tel.: 0231 5493414 oder E-Mail: daniela.putsch@hwk-do.de.

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Text: / handwerksblatt.de

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