Lehrgang: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Die Handwerkskammer der Pfalz bietet den Zertifikatslehrgang "Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r DSGVO" an.
Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit dem 25. Mai 2018 für den gesamten Bereich der Europäischen Union. Um die eigene Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit des Handwerksunternehmens zu schützen und voranzutreiben, wird immer öfter auf moderne Technik zurückgegriffen. Neben PCs, Laptops und Tablets, Verwendung einer Kameraüberwachung für den Außenbereich oder GPS-Systemen in Fahrzeugen wird Mitarbeitern auch zunehmend die Möglichkeit eingeräumt, vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Smartphones zur Kommunikation oder Navigation einzusetzen.
Dies hat jedoch zur Folge, dass personenbezogene Daten erhoben werden oder seitens des Arbeitgebers die Möglichkeit besteht, den Mitarbeiter zu überwachen. Diese Daten fallen unter das Datenschutzgesetz ebenso wie Personaldaten, Bonitätsauskünfte oder die E-Mailadresse. Betriebe sollten nicht nur die eigene Privatspähre im Internet schützen, sondern müssen seit Mai 2018 auch die EU-Datenschutzregeln erfüllen.
Verantwortlich ist der Inhaber oder Geschäftsführer des Handwerksbetriebs
Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes in Betrieben und Unternehmen ist insbesondere der jeweilige Inhaber oder der Geschäftsführer der Firma. Sollte ein Handwerksbetrieb gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, so kann dies zunächst erhebliche Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild des Betriebs sowie die entsprechende Vertrauenswürdigkeit haben. Nach der DSGVO drohen Bußgelder bis zu 20.000.000 Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes.
Die Handwerkskammer der Pfalz bietet daher den Zertifikatslehrgang "Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r DSGVO" an. Die Teilnehmer des Lehrgangs erfahren, wie datenschutzrechtliche Vorgänge konkret zu analysieren sind, um den technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden.
Die Inhalte orientieren sich an den aktuellen Datenschutzanforderungen
Auch nach dem neuen Datenschutzrecht (BDSG-neu) hat jedes Unternehmen, das mehr als neun Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser interne Beauftragte darf nicht Partner oder Gesellschafter des Unternehmens sein. Sollte im Unternehmen keine geeignete Person zur Verfügung stehen, kann auch ein externer Beauftragter bestellt werden.
Lehrgangsinhalte:
- Einführung und Überblick über das Datenschutzrecht
- Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Das Bundesdatenschutzgesetz - neu
- Datenschutzbeauftragte/r (DSB)
- Organisation von Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen
- Entwicklung, Auswahl und Integration technischer Sicherheitskonzepte
- Betriebsindividueller Ablauf zur Herstellung der Basissicherheit im Unternehmen
Weitere Termine des Lehrgangs finden Sie hier
Gebühren: 399,00 Euro
Unterricht (Vollzeit): 15.02.2019 - 16.02.2019 (Freitag und Samstag von 13 bis 20 Uhr und 9 bis 17 Uhr)
Lehrgangsdauer 20 Std.
Lehrgangsort: Im Stadtwald 15, 67663 Kaiserslautern
Ansprechpartner
Nadine Weller
Tel. 0631 3677-366
nweller@hwk-pfalz.de
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Text:
Tim Adrian /
handwerksblatt.de
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