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Ab 1. Oktober: Neue Fördermittel für E-Lastenfahrräder

Betriebsführung

Ab dem 1. Oktober fördert der Bund wieder den Kauf von E-Lastenrädern für Unternehmen und Freiberufler. Der Zuschuss liegt bei 25 Prozent und kann bis zu 3.500 Euro betragen. Wichtig: Erst der Antrag, dann die Bestellung.

Ob Tischler, Schornsteinfeger oder Elektriker: Vor allem in Städten haben immer mehr Handwerker ein oder mehrere Lastenräder im Fuhrpark. Es gibt mittlerweile zahlreiche Modelle für den gewerblichen Einsatz, teilweise mit einer Zuladung von über 350 Kilogramm. Die haben dann auch ihren Preis. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist deshalb darauf hin, dass ab dem 1. Oktober 2024 wieder Förderanträge auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, eingereicht werden können. 

Der Zuschuss ist großzügig: 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung sind förderfähig, maximal gibt es 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und liegt um 1.000 Euro höher gegenüber der letzten Förderung. Der Förderantrag muss aber unbedingt vor der Bestellung beim Händler oder Hersteller gestellt werden.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen oder Kammern).

Das E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenpedelec muss gekauft werden und neu sein. Mit dem Lastenrad müssen dann Güter (Sachen) transportiert werden. Das muss man in dem Antrag auf den Zuschuss auch in Form einer kurzen Projektbeschreibung nachweisen.

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Rikschas sind nicht förderfähig. Ebenfalls nicht förderfähig sind Räder, die für den privaten Einkauf angeschafft werden oder die als Verkaufsstand (beispielsweise als Coffee-Bike) genutzt werden. Wird ein E-Lastenfahrrad gemietet oder geleast, wird der Antrag ebenfalls abgelehnt.

Die Räder müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind,
  • mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad und
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.
  • Sie müssen serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.

Das BAFA hat eine Liste von E-Lastenrädern zusammengestellt, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag auf die Förderung eingereicht werden?

  • Ein aktuelles Angebot.
  • Eine Projektbeschreibung (mit Angaben zum Einsatzzweck, also was wird wann wohin transportiert).
  • Der Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung oder Zuweisung der Umsatzsteuernummer durch das zuständige Finanzamt, Bestätigung des Steuerberaters).
  • Ein Produktdatenblatt, falls das Modell des E-Lastenfahrrades oder des E-Lastenanhängers vom BAFA noch nicht in der Positivliste der förderfähigen Modelle enthalten ist.

Quellen: BAFA; ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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