Foto: © Alexander Sell/MWVLW RLP
HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Durch das Vaillant Fördergeld-Versprechen bietet das Unternehmen Eigentümern von selbst genutzten Einfamilienhäusern eine Absicherung ihrer staatlichen Förderung (Foto: © filmfoto/123RF.com)
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März 2024
Wer jetzt in eine klimaschonende Wärmepumpe investiert, kann dank des neuen Vaillant Fördergeld-Versprechens fest mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe der staatlichen Förderung planen.
Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern können mit diesem Versprechen sofort mit dem Heizungstausch starten – noch bevor ihr Antrag auf staatliche Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genehmigt wurde. Sollte die KfW den Förderantrag ablehnen, verspricht das Remscheider Unternehmen die Zahlung in Höhe der entgangenen Förderung. Gültig ist dieses Versprechen, solange die staatliche Förderung läuft. Der Geltungsbereich umfasst alle Förderanträge, die bis zum 30. April 2024 an die KfW gestellt werden.
Der Hintergrund dazu: Zum 1. Januar 2024 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Mit der BEG unterstützt der Staat in beachtlichem Umfang Eigentümer von Immobilien, die ihre Heizung gegen ein neues umweltfreundliches Heizsystem austauschen. Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten – maximal 21.000 Euro Förderung pro Wohneinheit – werden für den Einbau einer Wärmepumpe in eine Bestandsimmobilie durch die staatliche Förderung gedeckt. Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung im Portal der KfW wird voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein.
"Wärmepumpen können in rund 70 Prozent der Gebäude ohne größere bauliche Zusatzmaßnahmen effizient und umweltfreundlich für Wärme und Warmwasserkomfort sorgen", so Patrick Stolte, Leitung Kommunikation & Marketing bei Vaillant Deutschland. "Durch das Vaillant Fördergeld-Versprechen bieten wir Eigentümern von selbst genutzten Einfamilienhäusern eine Absicherung ihrer staatlichen Förderung."
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