Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Der Metzger kann nicht verpacktes Fleisch mit einem Schild in der Theke kennzeichnen. (Foto: © racorn/123RF.com)
Vorlesen:
Oktober 2022
Das Bundeskabinett hat heute das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen. Fleischer müssen ihre Ware ausschildern, vorerst aber nur Schweinefleisch.
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hatte den Gesetzentwurf vorgelegt, am 12. Oktober 2022 hat das Bundeskabinett ihn beschlossen: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Es verpflichtet dazu, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Verbraucher können so klar erkennen, wie ein Tier gehalten wurde, und dies bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen. Das Gesetz regelt außerdem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten.
Begonnen wird mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen. Geplant sind fünf Haltungsformen:
Bald sollen weitere Tierarten, die Gastronomie sowie verarbeitete Produkte geregelt werden. Maßgeblich für die Kennzeichnung der Lebensmittel ist die Haltungsform der Tiere während des sogenannten "produktiven Lebensabschnittes", bei Fleisch ist dies die Mast der Tiere.
Durch die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird die Haltungsform für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent, auch an der Theke von Fleischereien und Metzgereien. Kosten entstehen für die Umsetzung der Kennzeichnung, wobei diese bei nicht vorverpackten Lebensmitteln auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels erfolgen kann. Sollte ein Fleischereifachbetrieb ausländisches Fleisch kennzeichnen wollen, benötigt der Betrieb hierfür eine Genehmigung. Für die Kennzeichnung von in Deutschland produziertem Fleisch ist keine Genehmigung nötig.
Bundesminister Özdemir erklärte dazu: "Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die deutsche Landwirtschaft. Es wurde jahrelang darüber gestritten und wiederholt angekündigt – wir setzen jetzt die staatlich verpflichtende und eben nicht nur freiwillige Tierhaltungskennzeichnung tatsächlich um. Mit der Haltungskennzeichnung gibt es bald endlich eine echte und verlässliche Wahl für mehr Tierwohl. Ich will, dass auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland auf den Tisch kommt. Zukunftsfest wird die Tierhaltung, wenn sie dem Tierschutz und dem Klimaschutz gerecht wird, Transparenz beim Einkauf schafft und tierhaltenden Betrieben eine verlässliche Perspektive bietet."
Nun startet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
FAQ zur Tierhaltungskennzeichnung > Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zum neuen TierhaltungskennzeichnungsgesetzDHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Kommentar schreiben