"Mit ihrer Entscheidung, das Handwerk durch eine Eingrenzung auf grenzüberschreitenden Warentransport und eine Ausnahme für den Werkverkehr weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht auszunehmen, haben die Europaabgeordneten Realitätssinn bewiesen", sagt Holger Schwannecke. (Foto: © Baloncici/123RF.com)

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Tachographenpflicht: Handwerk bleibt verschont

Das EU-Parlament hat beschlossen, die Einbaupflicht von digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auszudehnen. Das Handwerk bleibt aber weitgehend verschont.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat den Bericht zum digitalen Tachographen angenommen und die Pflicht zum Einbau auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgedehnt, um den zunehmenden Speditionsverkehr in diesem Gewichtsbereich zu regulieren. Die Pflicht ist dabei auf den grenzüberschreitenden Warentransport beschränkt. Außerdem wurde der Radius der Handwerkerausnahme auf 150 Kilometer ausgedehnt. Damit bleibt ein Großteil der Handwerksbetriebe von der Pflicht verschont.

"Mit ihrer Entscheidung, das Handwerk durch eine Eingrenzung auf grenzüberschreitenden Warentransport und eine Ausnahme für den Werkverkehr weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht auszunehmen, haben die Europaabgeordneten Realitätssinn bewiesen", kommentiert Holger Schwannecke. Handwerker seien keine Berufskraftfahrer, sondern unternehmen Fahrten, um Waren an den Bestimmungsort zu transportieren und dort Aufträge auszuführen, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

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Enge Auslegung bleibt ein Problem

"Mit dem Beschluss konnten wir weitere Bürokratie und Belastungen fürs Bäckerhandwerk abwenden", sagt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. "Darüber hinaus bewerten wir positiv, dass eine generelle Ausdehnung der Handwerkerausnahme auf 150 Kilometer erreicht wurde, die auch für die Handwerksbäckereien gilt." Ein Problem sei weiterhin die viel zu enge Auslegung der Handwerkerausnahme durch Behörden in mehreren Bundesländern.

Die Folge: Fahrer und Betriebe des Bäckerhandwerks fallen nach Auffassung der dortigen Behörden unter die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Schulungspflichten nach Fahrpersonalverordnung und Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. "Wir fordern weiter eine Korrektur dieser viel zu engen Auslegung durch den Gesetzgeber. Bei Gesprächen in Brüssel mit Beamten der EU-Kommission wurde uns gesagt, dass diese enge Auslegung europarechtlich nicht geboten ist", so Schneider.

Lösungen auch für grenzüberscheitend tätige Handerker gefordert

Schwannecke fordert auch für grenzüberschreitend tätige Handwerksbetriebe "pragmatische und realitätsnahe Lösungen, die den tatsächlichen Arbeitsalltag im Handwerk abbilden". Viele Dachdecker, Bäcker und Tischler in den Grenzgebieten zu Polen, Frankreich und den Niederlanden verkauften ihre Produkte und Dienstleistungen auch jenseits der Grenze. "Vor diesem Hintergrund ist die heutige Entscheidung im Grundsatz positiv zu bewerten, insbesondere da weitere Verbesserungen auch für den heute schon betroffenen Gewichtsbereich über 3,5 Tonnen umgesetzt werden."

Text: / handwerksblatt.de

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