Tachographenpflicht auch für Kleintransporter?
Die EU will die Tachographenpflicht auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgeweiten.
Rollt da eine neue Bürokratiewelle auf das Handwerk zu? Kleintransporter, zum Beispiel Handwerkerfahrzeuge, müssten in Zukunft mit einem digitalen Tachographen ausgestattet werden, sollte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments im Juni für die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau und zur Nutzung des digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen stimmen. Bislang betrifft das nur Fahrzeuge oder Fahrzeuggespanne ab 3,5 Tonnen.
Das Handwerk ist entschieden gegen eine solche Ausweitung. Das sei ein weiteres fatales Signal in Richtung Mittelstand und Handwerk, betont ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Zumal sich der Verkehrsausschuss bereits am 24. Mai für die Einführung der europaweiten Mautpflicht auch auf Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ausgesprochen habe.
Mehr Ausnahmen für Handwerker
ZDH-Generalsekretär Holger SchwanneckeStatt einer Ausdehnung der Tachographenpflicht müsste es mehr Ausnahmen für das Handwerk geben, so Schwannecke. Der im Ausschuss eingebrachte Vorschlag für eine verbesserte Ausnahme für das Baugewerbe gehe in die richtige Richtung. Er sollte aber durch eine generelle Ausdehnung der Handwerkerausnahme auf 150 Kilometer ergänzt werden.
"Wenn die Politik den Güter- und Personenferntransport auch mit leichteren Fahrzeugen besser kontrollieren will, müssen Regulierungen gefunden werden, die sich von Anfang an gezielt auf diese Branche beschränken und nicht über Gewichtsgrenzen andere Wirtschaftsbereiche massiv belasten", betont der ZDH-Generalsekretär.
Dass Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterfernverkehr zum Schutz der dort beschäftigten Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer kontrolliert werden müssten, sei verständlich. "Völlig inakzeptabel" findet der Handwerkerverband es aber, dass diese Regelungen zu Lasten anderer Branchen außerhalb des Transportgewerbes gehen.
"So etwas gibt es im Handwerk nicht!"
Im Handwerk würden Fahrzeuge gebraucht, um zu einer Baustelle oder zum Kunden zu gelangen. Hier würden keine Berufsfahrer eingesetzt, sondern die Handwerker transportieren ihre Arbeitsmaterialien selbst. Schwannecke: "Niemandem ist damit gedient, wenn Dachdecker, Elektriker, Bäcker und Tischler umständlich nachweisen müssen, dass sie in der Woche weniger als die erlaubten 56 Stunden fahren. So etwas gibt es im Handwerk nicht!"
Nur im Grenzgebiet? Das hilft den Betrieben nicht!
Nach massiver Kritik aus dem Handwerk will der Verkehrsausschuss die neue Tachographenpflicht im Gewichtsbereich zwischen 2,4 bis 3,5 Tonnen zumindest auf grenzüberschreitende Verkehre beschränken, berichtet der ZDH. Das sei zwar eine Verbesserung gegenüber dem Ursprungsvorschlag: Aber gerade in den Grenzgebieten nach Dänemark, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich gehört grenzüberschreitende Tätigkeit auch im Handwerk heute zur täglichen beruflichen Praxis in einem zusammenwachsenden Europa.
Der ZDH warnt: "Die vorgeschlagene Ausdehnung würde nur der erste Schritt zu einer späteren weiteren Ausweitung auf alle innerstaatlichen Transportvorgänge im unteren Gewichtsbereich sein! Hier geht es um Hunderttausende mittelständische Betriebe in Deutschland und Millionen in Europa, denen zusätzliche Lasten drohen!"
Der ZDH hat die Kosten ausgerechnet: Rund 1.500 Euro kosten der Einbau eines Tachographen, die Anschaffung von Kontrollkarten für das Unternehmen und seine Mitarbeiter, der Kauf von Software zur Datenverwaltung sowie regelmäßige Wartungs-, Archivierung- und Auslesungspflichten und die Unterweisung aller Beschäftigten.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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