Wer 2021 einen Neuwagen in der EU kauft, muss damit rechnen, dass bestimmte Daten vom Fahrzeug gespeichert und bei der Hauptuntersuchung ausgelesen werden.

Wer 2021 einen Neuwagen in der EU kauft, muss damit rechnen, dass bestimmte Daten vom Fahrzeug gespeichert und bei der Hauptuntersuchung ausgelesen werden. (Foto: © Dmitriy Shironosov/123RF.com)

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Neuwagen müssen Daten speichern

Betriebsführung

Was ist 2021 neu beim Führerscheinerwerb, bei Neuwagen und Aufzügen? Der TÜV informiert.

Wer 2021 den Führerschein machen will, kann die Prüfung für die Fahrerlaubnis der Klasse B dann auch in einem Automatikwagen ablegen. Der Führerschein ist sowohl für einen Automatik- als auch für einen Schaltwagen gültig, wenn mindestens zehn Fahrstunden sowie eine 15-minütige Testfahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Schaltwagen absolviert worden sind.

Bei der Führerscheinprüfung werden ab 1. Januar zudem die Aufgaben erweitert, bundesweit auf einen Nenner gebracht und feste Bewertungskriterien eingeführt. Die Prüfer legen während der Prüfung ein elektronisches Protokoll zur Leistungsbewertung der Fahrschüler an. Die Prüfung wird um zehn Minuten verlängert und endet mit einem Feedbackgespräch. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) gilt laut TÜV-Verband für alle Führerscheinklassen.

Hauptuntersuchung ist trotz Lockdown möglich

Wer ein Fahrzeug mit einer gelben Plakette fährt, muss laut TÜV im Jahr 2021 zur Hauptuntersuchung (HU) und kann dafür die TÜV-Prüfstellen anfahren, denn die bleiben auch während des Lockdowns geöffnet. Dementsprechend droht bei Verstreichen der Frist weiterhin ein Bußgeld. Für Gebrauchtwagen gibt es bei bestandener HU eine rosa Plakette. Sie müssen 2023 wieder zum TÜV, Neufahrzeuge, die eine grüne Plakette bekommen, müssen 2024 zur ersten HU.

Gemäß Abgasnorm EU6 AP müssen die in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge ab 1. Januar Daten wie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Fahrgeschwindigkeit, die zurückgelegte Gesamtfahrstrecke sowie den Kraftstoff- und Stromverbrauch speichern.

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Die sogenannte "On Board Fuel Consumption Monitoring" soll laut TÜV-Verband unter anderem zeigen, ob Hybrid-Fahrzeuge überwiegend als E-Auto oder als Verbrenner genutzt werden, denn nur als Stromer sind sie klimafreundlicher als herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die gesammelten Daten können während der HU ausgelesen werden.

Aufzüge müssen Zwei-Wege-Kommunikationssystem besitzen

Auch bei der Anlagensicherheit gibt es laut TÜV ab dem 1. Januar Neuerungen. So müssen beispielsweise die Aufzüge bundesweit mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein. Über dieses System ist der Notdienst ständig erreichbar. Ende 2020 ist die fünfjährige Übergangsfrist für die Nachrüstung der Anlagen abgelaufen.

Doch Schätzungen des TÜV zufolge sind bis zu 20 Prozent der Anlagen noch nicht mit dem neuen System versehen, das wären etwa 120.000 Aufzüge. Betreiber, die den Mangel auch nach der jährlichen Anlagenprüfung nicht beheben, müssen damit rechnen, dass der TÜV die zuständige Aufsichtsbehörde informiert. Im schlimmsten Fall kann diese die Anlage stilllegen lassen.

Quelle: TÜV-Verband

Text: / handwerksblatt.de