Neu gestaltete Fortbildung für Fachverkäufer
Mit dem "Geprüften Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk" wurde eine bundesweit einheitliche Fortbildung geschaffen. Der Abschluss soll dem Meister gleichgestellt werden.
Dass Verkaufsleiterinnen eine Spiegelplatte mit Pralinen belegen oder ein Paket Kaffee nett verpacken war gestern. "Unsere Bäckereien werden immer gastronomischer. Mit einer Milliarde Kunden jährlich sind wir inzwischen Marktführer im Fast-Food-Segment", sagt Bernd Kütscher. Für den Leiter der Akademie des Deutschen Bäckerhandwerks Weinheim hat sich diese Entwicklung nicht in allen Lehrgangsangeboten quer durch die Republik widergespiegelt. Seit dem 1. Januar 2016 gibt es eine neue, bundesweit einheitliche Verordnung. "Sie dämmt den Wildwuchs der rund 30 regionale Kammerregelungen mit unterschiedlichen Standards und Inhalten ein", erklärt der gelernte Bäckermeister und Betriebswirt des Handwerks.
Im Lehrgang "Geprüfte/r Verkaufsleiter/in im Lebensmittelhandwerk" sollen die Teilnehmer lernen, den Verkauf eigenständig und verantwortlich zu planen und die Verkaufsstelle einer Bäckerei, Fleischerei oder Konditorei zu organisieren. Vermittelt werden fachpraktische Fertigkeiten wie aktives Verkaufen und die Herstellung von kalten und warmen Snacks. Zudem wird eine Projektarbeit gefordert. "Sie ist durch die neue Fortbildungsverordnung gestärkt worden", so Kütscher. Zu den fachtheoretischen Kenntnissen gehören etwa Vertriebs-, Verkaufs- und Warenkunde, Filialmanagement sowie der Umgang mit Mitarbeitern. Hinzu kommen wirtschaftliche und rechtliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Teil III und IV der Meisterprüfung) – "in unserem Haus immer mit Beispielen aus der Betriebsberatung des Bäckerhandwerks", hebt Kütscher hervor. Die Prüfung wird vor einer Handwerkskammer abgelegt. Die Fortbildung kann über das Aufstiegs-BAföG (vorher Meister-BAföG) finanziert werden.
Im Anschluss studieren oder den Betriebswirt machen
"Schon vor der neuen Verordnung galt die Fortbildung als 'Meisterprüfung im Verkauf’", sagt Bernd Kütscher. Dass beide Abschlüsse gleichwertig sind, könnte sich bald am Deutschen Qualifikationsrahmen ablesen lassen. "Es wird angestrebt, den Meister und den Geprüften Verkaufsleiter gemeinsam mit dem akademischen Bachelor auf der Stufe 6 des DQR einzuordnen." Im Lebensmittelhandwerk selbstständig machen können sich die Geprüften Verkaufsleiter mit ihrem Abschluss nicht. Immerhin ist er aber die Eintrittskarte für den Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung oder in vielen Bundesländern für ein fachgebundenes Hochschulstudium.
Zuletzt haben jährlich über 100 Lebensmittelhandwerker und -handwerkerinnen die Fortbildung gebucht. Alleine bei den Bäckern wäre noch viel Luft nach oben. "Wir haben 12.000 Betriebe mit 46.000 Verkaufsstellen. Der Markt hat die Chancen dieser Fortbildung noch nicht erkannt", ist Akademieleiter Kütscher überzeugt. Nach seinen Erfahrungen bringt der Abschluss den Betrieben einen wirtschaftlichen Mehrwert und bietet dem gut ausgebildeten Fachpersonal eine berufliche Perspektive. "Viele Absolventen steigen in verantwortungsvolle Positionen auf, oft schmeißen sie sogar den Verkauf mit vielen Filialen." Und eines ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen: Die Fortbildung stärkt das Selbstbewusstsein. "Anfangs heißt es noch: Ich bin doch nur Bäckereifachverkäuferin. Nach dem Lehrgang wissen sie, dass sie als Verkaufsleiterin genauso wichtig sind wie die Bäcker – wenn nicht sogar noch wichtiger."
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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