Meisterprämie startet am 1. Mai in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg kann ab dem 1. Mai die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro beantragt werden. Den Start der Meistergründungsprämie stellt das Land fürs dritte Quartal in Aussicht.
"Alle Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung seit dem 1. Januar 2020 erhalten eine Prämie von 1.500 Euro", erklärt die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Mit der Prämie stärke man die Meisterausbildung im Handwerk und trage damit zur dringend notwendigen Fachkräftesicherung bei. "Das Handwerk ist ein fester und unersetzlicher Bestandteil der baden-württembergischen Wirtschaft und Kultur. Es ist wichtig, dass wir uns für die Zukunft des Handwerks stark machen."
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Die Meisterprämie kann nach Informationen des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums ab dem 1. Mai bei den Handwerkskammern beantragt werden. Sie gelte für alle, die ihre Meisterprüfung im Handwerk seit dem 1. Januar 2020 erfolgreich abgelegt haben. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten eine Prämie von 1.500 Euro. "Mit der Meisterprämie investiert das Land in kluge Köpfe und in die wirtschaftliche Kraft von morgen", so der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstages, Rainer Reichhold.
Darüber hinaus stellt das Land weitere Mittel für eine Meistergründungsprämie bereit. An der Umsetzung dieser Prämie werde derzeit gearbeitet. Start werde voraussichtlich im dritten Quartal sein.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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