Die finanzielle Förderung des Meister-Bafög ist verbessert worden.

Die finanzielle Förderung des Meister-Bafög ist verbessert worden. (Foto: © mindof_Peter_Bernik/123RF.com)

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Meister-BAföG wird attraktiver

Die Förderung für Meister-, Fachwirte- und Techniker-Lehrgänge wurde novelliert. Die Leistungen des Meister-BAföG werden ab dem 1. August deutlich verbessert.

Ende Februar hat der Bundestag in dritter Lesung die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Mitte März hat auch der Bundesrat der Erhöhung der Meister-BAföG-Sätze zugestimmt. Damit werden die Leistungen für angehende Meister, Techniker, Fachwirte oder Erzieher deutlich verbessert. Zusätzlich können künftig auch Bachelorabsolventen und Studienaussteiger die Förderung beantragen. Mit der Novelle wird für Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) vor allem ein "klares familienfreundliches Zeichen" gesetzt. Man habe besonders die Leistungen für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger mit Familie ausgebaut sowie die zeitliche Flexibilität während der Förderung erhöht. 

Ab dem 1. August steigt für die Teilnehmer von Vollzeitkursen laut dem Bundesbildungsministerium der Zuschussbetrag für den Unterhalt von 238 auf 333 Euro. Der restliche Förderbetrag bis zum monatlichen Budget von zukünftig 768 Euro stehe als zinsgünstiges KfW-Darlehen zur Verfügung. Bei einem verheirateten Geförderten mit zwei Kindern sei der Schritt beim maximalen Zuschussbetrag von 448 Euro auf 711 Euro bei einem Budget von zukünftig 1.473 Euro noch größer. Zudem wird der Zuschussanteil zu den Kosten der Fortbildung von 30,5 auf 40 Prozent und der "Erfolgsbonus" für eine bestandene Abschlussprüfung von 25 auf 40 Prozent des Restdarlehens erhöht. Eine weitere Neuerung: Die Meister-BAföG-Anträge sollen künftig auch online gestellt werden können.

Ab dem 1. August 2016 sind folgende Erhöhungen der maximalen Unterhaltssätze vorgesehen:

  • für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro pro Monat
  • für Alleinerziehende von 907 Euro auf 1.003 Euro pro Monat
  • für Verheiratete mit einem Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro pro Monat
  • für Verheiratete mit zwei Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro pro Monat


Für den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist der Kurs des neuen Meister-BAföG richtig. "Es bietet ein attraktives Paket zur Verbesserung der finanziellen Förderung von Meisterschülern und sonstigen Teilnehmern an beruflichen Aufstiegsfortbildungen", erklärt Generalsekretär Holger Schwannecke. Für die Zukunft wünscht sich das Handwerk, dass die Förderung auch mehrfach in Anspruch genommen werden kann. "Denn beruflich Qualifizierte bleiben nicht auf ihrem einmal erworbenen Wissens- und Leistungsstand stehen, sondern nutzen die attraktiven Angebote der Aufstiegsfortbildung im Handwerk im Sinne des lebenslangen Lernens, um ihre Berufskarriere zu gestalten", so der Generalsekretär des ZDH.

Text: / handwerksblatt.de

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