Steuerberater bekommen mehr Zeit für die Steuererklärung 2019.

Steuerberater bekommen mehr Zeit für die Steuererklärung 2019. (Foto: © berlinimpressions/123RF.com)

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Mehr Zeit für Steuererklärungen und Insolvenzanträge

Fristverlängerung bei der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und bei der Abgabe von Steuererklärungen: Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben.

Der Bundesrat hat am 12. Februar einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zugestimmt. Das gilt allerdings nur für Unternehmen, die Ansprüche auf Leistungen aus Corona-Hilfsprogrammen (November- und Dezemberhilfe oder Überbrückungshilfe) erwarten können. Voraussetzung ist, dass die Anträge im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt worden sind beziehungsweise werden. 

Die Insolvenz muss auf der Covid-19-Pandemie beruhen. Die Insolvenzantragspflicht wird daher nicht ausgesetzt, wenn das Unternehmen keine Aussicht auf die Corona-Hilfen hat oder die mögliche Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenzreife unzureichend ist. 

Wenn von November bis Ende Februar aus rechtlichen oder IT-technischen Gründen noch keine Anträge gestellt werden konnten oder können, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen.

Insolvenzantrag Wegen Corona überschuldet oder zahlungsunfähig? Wer trotz pandemiebedingter Finanzprobleme derzeit keine Insolvenz anmelden muss, erklärt ein Experte in diesem Beitrag.

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Steuerberater erhalten mehr Zeit

Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater verschiebt sich um ein halbes Jahr: Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis 31. August 2021 statt wie sonst üblich bis 28. Februar.

Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet. Grund für den einmaligen Aufschub: Steuerberater sind derzeit mit der Beantragung der aktuellen Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen stark ausgelastet.

Text: / handwerksblatt.de

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