Mehr Netto vom Brutto ab 2022 - aber nicht für jeden
2022 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die in der Regel zu einem Plus auf dem Konto führen. Dafür sorgt vor allem die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Insgesamt ist die Entlastung geringer als in den Vorjahren.
Mit dem Jahreswechsel treten wieder gesetzliche Änderungen in Kraft, die bei den meisten Beschäftigten für ein Plus auf dem Konto sorgen. Das liegt vor allem an der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Nur bei kinderlosen Arbeitnehmern wirkt dem eine Erhöhung des Zuschlags zum Pflegeversicherungs-Beitrag entgegen.
Foto: © DATEV eGAußerdem gibt es Anpassungen bei der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Eine Übersicht, wie sich die Änderungen konkret für verschiedene Gehaltsstufen auswirken, hat die Datev eG für Singles in der Steuerklasse I, Verheiratete mit Steuerklasse III, Verheiratete mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und Alleinerziehende mit einem Kind und der Steuerklasse II berechnet.
Mit der Software des Nürnberger IT-Dienstleisters werden jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von rund 13,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern in Deutschland erstellt.
Allgemein falle die Entlastung deutlich geringer aus als in den Vorjahren, hat das Ergebnis der Berechnungen ergeben. Grund hierfür seien die stabilen Werte der Krankenkassen- und der Kinderfreibeträge.
Unabhängig von der Steuerklasse profitieren Beschäftigte in mittleren und höheren Gehaltklassen am meisten. Bei ihnen macht sich die Anhebung des Grundfreibetrags am stärksten bemerkbar.
In der Gruppe der Singles sind beispielsweise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 7.500 Euro oder darüber die größten Gewinner. Sie haben über das Jahr 304 Euro mehr zur Verfügung.
Das ändert sich 2022 Das Jahr 2022 startet mit zahlreichen neuen Gesetzen und Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollten. Hier finden Sie einen großen Überblick von A bis Z.
Am stärksten profitieren Alleinerziehende
Insgesamt am stärksten profitieren Alleinerziehenden. Der erhöhte Freibetrag von 4.008 Euro, den sich Alleinerziehende seit 2020 in den elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen konnten, wird von 2022 an automatisch in der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Am meisten begünstigt sind besser verdienende Alleinerziehende mit einem Brutto-Einkommen von 7.500 Euro und mehr im Monat. Sie haben rund 1.323 Euro mehr in 2022. "Dieser Wert übersteigt die Entlastungen in den anderen Gruppen um mehr als das Dreifache" so die Datev.
Für kinderlose Verheiratete sorgt die Anhebung des Kinderlosenzuschlags zur Pflegeversicherung in den unteren Einkommensklassen bis zu einem Monatsgehalt von 2.000 Euro sogar dazu, dass die Abzüge – wenn auch sehr in geringem Maß – steigen.
Quelle: Datev eG
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
2 Kommentare
Kommentar schreiben