Mehr Geld bleibt beim Arbeitnehmer!

Mehr Geld bleibt beim Arbeitnehmer! (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Lohnzuschläge dürfen nicht gepfändet werden

Betriebsführung

Zulagen für Nacht- und Sonntags­arbeit sind unpfändbar, sagt das Bundesarbeitsgericht.

Arbeit­nehmern dürfen die Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht gepfändet werden. Es handele sich dabei um gesetzlich geregelte Erschwernis­zulagen, auf die die Mitarbeiter einen Anspruch haben, entschieden die Erfurter Richter im Fall einer Pflegerin. Schicht- oder Samstags­zulagen können dagegen gepfändet werden, um Gläubiger­forderungen zu bedienen. Für diese Zulagen fehle die gesetz­geberische Wertung als Erschwernis­zulagen, so das Urteil. 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2017, Az. 10 AZR 859/16

Text: / handwerksblatt.de

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