Jobtickets auch für Minijobber steuerfrei
Jobtickets, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bezahlt, sind seit diesem Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt auch für Minijobber!
Seit 2019 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Jobticket zusätzlich zum Gehalt spendieren. Das heißt, dass Zuschüsse des Arbeitgebers für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeit ("erste Tätigkeitsstätte") in voller Höhne lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gestellt sind.
Das verbilligte oder kostenlose Jobticket muss also bei der 44-Euro-Freigrenze ("Sachbezug") also nicht mehr berücksichtigt werden. Bis Ende 2018 war das noch der Fall.
Die Beschäftigung bleibt ein Minijob
Die neue Regelung gilt auch für Minijobber. Mit dem Jobticket können Arbeitgeber also ihren 450-Euro-Kräften einen Zuschuss – ein steuerfreies Gehaltsextra – gewähren, der den Minijob nicht "gefährdet", erklärt die K&K Steuerberatungsgesellschaft.
Infos zum JobticketDer Vorteil sei, dass die Beschäftigung weiterhin ein Minijob bleibt, da es sich bei dem Jobticket um einen lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug handelt, der nicht die 450-Euro-Grenze erhöht.
Auch private Fahrten mit Bus und Bahn sind mit dem Ticket möglich und in der Steuerbefreiung einbezogen.
Die Fahrkarte muss grundsätzlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn- beziehungsweise Gehalt bezahlt werden.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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