Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen können jetzt die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragen.

Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen können noch bis 31- Mai die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragen. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

Vorlesen:

Bis 31. Mai die Corona-Soforthilfe beantragen!

Von der Corona-Krise betroffene kleine Betriebe, Solo-Selbstständige und Freiberufler können noch bis Sonntag, 31. Mai 2020, die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragen.

Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen können noch bis 31. Mai 2020 die Zuschüsse für Betriebskosten aus dem Corona-Sofortprogramm des Bundes beantragen. Für die Programme der Länder gelten zum Teil andere Fristen. 50 Milliarden Euro stehen dafür im Bundeshaushalt bereit. 

Bund und Länder haben bislang für rund 1,5 Millionen kleine Unternehmen und Selbstständige staatliche Soforthilfen von insgesamt rund zwölf Milliarden Euro bewilligt und ausgezahlt, berichtet die Rheinische Post am 20. Mai und bezieht sich auf eine aktuelle Aufstellung des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums vom 14. Mai . 

Zuständige Behörden Die Ansprechpartner/Bewilligungsstellen der Länder 

Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, unter anderem für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen  unterstützt werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Soforthilfe des Bundes sieht folgende Zuschüsse vor:

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro Zuschuss für die Betriebskosten für drei Monate;
  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro Zuschuss für die Betriebskosten für drei Monate.

Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld

Vorausgesetzt werden erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge der Corona-Krise. War jemand schon vor Corona in Schwierigkeiten, bekommt er den Zuschuss nicht beziehungsweise muss ihn bei falschen Angaben zurückzahlen.

Übersicht über die Hilfen der Länder Lesen Sie hier alles zu den Hilfen der Länder für die von Corona betroffenen Unternehmen

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: